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Ein Arbeitsschwerpunkt in meinem Wahlkreis:

Bahnlärm und behindertengerechte Bahnhöfe

Bahn
Die Zuständigkeit für dieses Thema stammt noch aus Zeiten der "Bundesbahn"

Bahnfahren ist die wohl ökologischste und bequemste Art und Weise, längere Strecken zurückzulegen. Ich selbst nutze den Zug immer dann, wenn ich bundesweit Termine habe und mein Kalender es zulässt. In meinen Wahlkreisgemeinden Durmersheim, Bietigheim und Ötigheims jedoch sind nicht alle gut auf die Bahn zu sprechen. Grund dafür ist die erhebliche Lärmbelastung, die durch die sehr ortsnahen Schienenwege entsteht. Seit Jahren fordere ich daher gemeinsam mit den Betroffenen vor Ort: "Lärmschutzwände müssen schnell gebaut werden!". Die Appelle, beispielsweise an den Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn AG oder den zuständigen Staatssekretär im Bundesverkehrministerium waren teilweise bereits erfolgreich (so kommt definitiv eine 3,5 Kilometer lange Lärmschutzweand für Durmersheim), andernorts müssen wir weiter gemeinsam an dieser Forderung arbeiten.

Die Bürgermeister der beiden Gemeinden Bietigheim und Ötigheim haben sich immer wieder an mich gewandt und übereinstimmend ihre Verärgerung darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Bahn entgegen aller Zusagen bisher keine Lärmsanierung durchgeführt hat.

Die Bahn AG begründete dies bis Frühjahr 2007 mit dem nach formaler Ansicht bereits erfolgten Baubeginn der Brücken über die B36 für die Neubaustrecke, auf der zukünftig der Bahnverkehr fließt. Daher sollte entlang der alten Strecke kein Geld mehr für Lärmschutz ausgegeben werden. Mit dem Bau der Neubautrasse war aber frühestens in 10 Jahren zu rechnen, so lange also sollten die Menschen den Lärm ertragen müssen. Mein Argument in Gesprächen mit der Bahn war deshalb, dass angesichts dieser Dauer nach den Richtlinien für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung die Möglichkeit besteht, auch an der eines Tages stillzulegenden Strecke noch entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Hier sah ich eine Chance zur Lösung des Problems und machte mich entsprechend dafür stark. Endlich, Ende März 2007, kam die erlösende Nachricht von Seiten der Deutschen Bahn: Auch Bietigheim und Ötigheim erhalten bis 2009/2010 die ersehnten Lärmschutzwände!

Zum Stichwort Bahn gibt es noch ein weiteres heißes Eisen: Der behindertengerechte Ausbau von Bahnhöfen. Der Rastatter Oberbürgermeister weist zurecht immer wieder auf den nicht hinnehmbaren Zustand des Bahngebäudes in seiner Stadt hin. Menschen im Rollstuhl haben nahezu keine Möglichkeit, hier den Zug zu verlassen oder zu besteigen. Als ich gegenüber der Bahn die Dringlichkeit des Anliegens anmahnte, erhielt ich eine schnelle und sehr sachbezogene Antwort. Wichtig ist nun, dass durch eine enge Zusammenarbeit mit den Partnern vor Ort der Zeitplan erheblich gestrafft werden kann. In Baden-Baden, Bruchsal oder Reutlingen zum Beispiel sind die Bahnhöfe auf diese Weise innerhalb kurzer Zeit behindertengerecht ausgebaut worden.

Ähnlich ist die Problematik in Ötigheim: Die Menschen dort müssen immer wieder die Gleise eins und drei überqueren - eine teilweise lebensgefährliche Aktion. Hier ist vor allem im Interesse der älteren Menschen, der Menschen mit Behinderung, der Mütter und Väter mit Kinderwagen und der Radfahrer dafür zu sorgen, dass ein barrierefreier Zugang zu den Bahnsteigen entsteht. Meine Kritik gegenüber Bahnchef Mehdorn habe ich unter anderem vor dem Hintergrund formuliert, dass wegen der weithin bekannten Freilichtbühne immer wieder auch große Menschenmenschen den Ötigheimer Bahnhof frequentieren.

Hier zeigt sich übrigens sehr schön die Verzahnung örtlicher Probleme mit den großen Rädern, die wir bundespolitisch drehen: Bereits in der 14. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (1998 bis 2002) hat die SPD-geführte Bundesregierung mit dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) einen großen Schritt zur Herstellung von Barrierefreiheit auch im Schienenverkehr geleistet. Denn für den Bereich "Verkehr" trifft § 8 Abs. 2 BGG die Regelung, dass öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personenverkehr behindertengerecht zu gestalten sind. Dort wurde ebenfalls festgelegt, dass die Eisenbahnen verpflichtet sind, "Programme zur Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu erstellen, mit dem Ziel, eine möglichst weit reichende Barrierefreiheit für deren Nutzung zu erreichen.“ Dieses in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Behindertenverbände erarbeitete Programm kann jedoch - so zeigt sich jetzt ganz praktisch - nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Herstellung der Barrierefreiheit auf sämtlichen Bahnhöfen in Deutschland praktisch wie auch wirtschaftlich eine große Herausforderung ist. Aber ich fühle mich in besonderem Maße verpflichtet, hier auf die Einhaltung der Regeln durch die Bahn AG zu achten.

Ob beim Lärmschutz oder der behindertengerechten Gestaltung des Bahnhofs: Die Politik hat leider nicht ganz soviel Einfluss, wie ich es mir auch oft wünschen würde. Zwar hält der Bund die Mehrheit an der Deutschen Bahn AG, um die Gemeinwohlbindung zu gewährleisten, das Aktiengesetz verbietet aber eine Einmischung in das operative Geschäft ausdrücklich. Daher muss bei diesen Entscheidungen der Unternehmensvorstand handeln, deshalb hilft neben dem politischen Appell an die Verantwortlichen immer auch das Engagement der Bürgerinnen und Bürger.

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117 Mio. Euro für Modernisierungsmaßnahmen

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