Über die Frage der Angemessenheit der Abgeordnetendiäten lässt sich trefflich streiten. Viele empfinden die Bezahlung der Parlamentarier als zu hoch. Einigen ist sie zu niedrig. Allen gemeinsam ist jedoch der Wunsch nach mehr Transparenz bei den Abgeordnetenbezügen. Deshalb hier die Fakten zu dieser Diskussion:
Die Entschädigung für Abgeordnete ist gesetzlich geregelt. In Artikel 48 Absatz 3 des Grundgesetzes heißt es zur Bezahlung der Bundestagsabgeordneten: "Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung."
Als Bundestagsabgeordnete erhalte ich eine zu versteuernde Abgeordnetenentschädigung, auch "Diät" genannt, von monatlich 7.668 Euro brutto, dass sind jährlich 92.016 Euro. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ein dreizehntes Monatsgehalt erhalte ich nicht. Da ich gleichzeitig das Amt der Finanzpolitischen Sprecherin der SPD Bundestagsfraktion innehabe, erhöht sich meine Abgeordnetenentschädigung um 1.080 Euro. Daraus entsteht ein monatlicher Betrag von 8.748 Euro, den ich versteuern muss. Sie sehen, entgegen einiger Gerüchte müssen auch wir Abgeordnete unsere Entschädigung ganz normal versteuern.
Die Aufwandspauschale, die mir zusteht und die nicht versteuert werden muss, beträgt 3.969 Euro. Dieser Betrag wird für die Bezahlung der Bürokosten - sowohl für mein Berliner Büro als auch das Büro im Wahlkreis Rastatt/Baden-Baden – genutzt. Dazu gehören zum Beispiel Portozahlungen, Miete für das Wahlkreisbüro und die notwendige zweite Wohnung in Berlin, Inventar und Bücher. Auch die Kostenpauschale ist nicht zu versteuern – dafür können Abgeordnete aber keine Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend machen.
Mit meinem Bundestagsmandat sind zahlreiche Aufgaben verbunden, die kein Abgeordneter ohne die Unterstützung eines qualifizierten Teams bewältigen kann. Nur für diesen Zweck und auch nur gegen Nachweis stehen mir monatlich bis zu 14.889 Euro zur Verfügung, um wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, studentische Hilfskräfte sowie Praktikanten und Praktikantinnen zu beschäftigen. Die Gehälter werden nicht von mir persönlich, sondern direkt von der Bundestagsverwaltung an die jeweiligen Mitarbeiter ausgezahlt. Werden Personalmittel nicht in voller Höhe in Anspruch genommen, behält sie der Deutsche Bundestag ein.
Abschließenden möchte ich Ihnen zum Thema Abgeordnetenbezüge etwas Persönliches sagen: Ich sehe meine Aufgabe als Bundestagsabgeordnete und Finanzpolitische Sprecherin der SPD Bundestagsfraktion als Vollzeitaufgabe. Da ich die Überzeugung hege, dass meine Wählerinnen und Wähler zu Recht den Anspruch haben, dass ich meine Arbeitszeit voll diesen Aufgaben widme, übe ich keine bezahlten Nebentätigkeiten aus.

Nicolette Kressl, MdB
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