Danke, dass Sie sich in mein Gästebuch geklickt haben. Ihre Meinung ist mir wichtig. Daher möchte ich Sie herzlich einladen, sich
hier einzutragen.
Sehr geehrte Frau Kressl,
zunächst möchte ich Ihnen ein durchaus angebrachtes Kompliment aussprechen. Es bezieht sich auf Ihr Gästebuch, denn normalerweise trägt man sich in Gästebücher einfach mal ein und mit Glück schaut auch mal jemand drüber. Sie aber antworten sogar und moderieren/kommentieren Ihre Gästebucheinträge. Das ist eher selten und ungewöhnlich, auch deshalb finde ich Ihr Verhalten sehr bemerkenswert und löblich.
Bei der Gelegenheit würde ich mich freuen eine Frage von Ihnen beantwortet zu bekommen.
Da ich die von Ihrer Partei eingeführten Hartz-Gesetze bzw. insbesondere die 347 Euro im Monat für Einzelpersonen aus dem Hartz 4 Regelsatz für nicht ausreichend halte, möchte ich gerne von Ihnen wissen, ob Sie persönlich 347 Euro im Monat (Einzelpersonen) für zeitgemäss/angemessen halten?
Da die Lebenshaltungskosten ungemein hoch sind, halte ich diesen Regelsatz für sehr stark unzureichend.
Wie sehen Sie das? Und wird über diese Problematik überhaupt diskutiert (innerhalb der Partei)?
Mit freundlichen Grüßen
J.Weber
Sehr geehrte Frau Weber,
lassen Sie mich vorab folgendes festhalten: Seit 1990 bildet die Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes die Basis für die Regelsatzbemessung. Im Fünf-Jahres-Rhythmus führt das Statistische Bundesamt repräsentative Erhebungen für die Ermittlung der regelsatzrelevanten Verbrauchsausgaben durch. Nach § 20 Abs. 4 SGB II besteht der Regelsatz seit dem 01.07.2009 aus 359 Euro/ Monat.
Was die Höhe des Regelsatzes anbelangt, so ist für mich vor allem eines klar: das Arbeitslosengeld II (ALG II) darf nicht nur so bemessen sein, dass es die Sicherung des Existenzminimums gewährleistet – auch die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben muss möglich sein. Dazu gehört auch die Mitgliedschaft im Sportverein oder ein Besuch im örtlichen Schwimmbad.
Natürlich wird diese Problematik auch innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion diskutiert. Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 zur Bemessung der Regelsätze in der Grundsicherung urteilte, fordern wir in einem Antrag (Drucksachennummer 17/880) aus Sorge, dass ein Leben mit ALG II, insbesondere für Kinder, unmöglich wird, klare Regeln für die zukünftige Ermittlung, die Bemessung und die Festsetzung der Regelsätze. Eine regelmäßige Überprüfung der Regelsätze des ALG II ist unabdingbar, ebenso wie eine gegebenenfalls bedarfsgerechte Erhöhung. Arbeitslosigkeit darf nicht zu Armut führen – dafür kämpfen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auch weiterhin.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolette Kressl
Viele Liebe Grüße von der 10a des Tulla Gymnasiums, die sie bald besuchen werden.
Sehr geehrte Frau Kressl,
ich habe von unseren Schweizer Freunden anlässlich das Jahreswechsels Grüsse erhalten, die von einer tiefen menschlichen Wärme sprechen. Diese menschliche Wärme habe ich bei jedem Treffen auch mit meinen nun über 82 Jahren empfunden.
Ich darf Ihnen hier diese mir zugedachten Wünsche für Sie von mir und meiner Frau weitergeben:
"Für das Neue Jahr wünschen wir Ihnen soviel Glück, wie der Regen Tropfen hat, soviel Liebe wie die Sonne Strahlen hat und soviel Gutes, wie der Regenbogen Farben hat."
Sehr geehrter Herr Loth,
ich habe mich sehr gefreut, dass Sie die an Sie gerichteten Wünsche auch mir zugedacht haben!!
Mit freundlichem Gruß
Nicolette Kressl
Liebe Genossin Nicollette, eine kurze Frage, welcher Richtung innerhalb der SPD fühlst Du Dich zugehörig?
Freundschaft
Günther Gruchala
Lieber Genosse Gruchala,
Du hast mich am 21. Dezember nach meiner Verortung innerhalb des Spektrums in der SPD gefragt. Zuallererst bin ich Sozialdemokratin. Deshalb ist die Frage nach meiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten Richtung in unserer Partei nicht die entscheidende Frage. Als Beispiel: ich habe mit Franz Müntefering für den Gesetzesentwurf für eine Ausbildungsplatzumlage gekämpft und damit den Ausbildungspakt erreicht. Ist das jetzt rechts oder links? Das gleiche gilt für den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kinderbetreuungseinrichtung für Kinder ab einem Jahr, für den ich seit langem streite.
Mir geht es vor allem darum, Gesetze, die ich für wichtig und notwendig erachte, umzusetzen. Allerdings engagiere ich mich innerhalb der Fraktion im Netzwerk, einem 1998 gegründeten Zusammenschluss zunächst jüngerer, neuer Abgeordneter. Mittlerweile gehören dem Netzwerk längst nicht mehr nur jüngere Abgeordnete an. Die Netzwerker wollen sich weder dem linken noch dem rechten Flügel zuordnen, sondern pragmatisch und unideologisch Reformen umsetzen. Dieses Selbstverständnis kommt meiner Politikauffassung entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolette Kressl
Sehr geehrte Frau Kressl,
mit Erschrecken habe ich heute den Artikel im Handelsblatt zum Umgang des BMF mit BFH-Urteilen gelesen, worin auch ausdrücklich Ihre Meinung zum verspäteten oder gänzlich missachteten Abdruck der Urteile im Bundessteuerblatt erwähnt wird. Es ist unsäglich zu behaupten, dass "eine unterlassene oder erst mit zeitlicher Verzögerung erfolgende Veröffentlichung eines BFH-Urteils im Bundessteuerblatt (...) somit für sich allein das Steueraufkommen nicht beeinflussen" kann. Jeder kann sich ausmalen, dass viele, wenn nicht die absolute Mehrheit, der Steuerzahler den Rechtsweg aufgrund der Dauer und der mit ihm vor allem in Deutschland verbundenen Mühen scheut. Durch diese Maßnahmen versucht das BMF wissentlich Steuereinnahmen zu sichern und stellt sich der deutschen Rechtsprechung entschieden entgegen. Dies ist kein Zustand, der weiter aufrecht erhalten werden darf. Ich fordere Sie als Staatssekretärin und den Finanzminister auf entsprechend zu handeln und die Judikative wieder zu achten.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Haberland
Antwort von Nicolette Kressl
Sehr geehrter Herr Haberland,
vielen Dank für Ihren Eintrag in mein Gästebuch vom 17. Juli 2009 zum Thema „Anwendung von Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH)“.
Der von Ihnen zitierte Artikel aus dem Handelsblatt enthält leider tendenziöse und zum Teil unzutreffende Behauptungen. Um Ihnen ein objektives Urteil zu ermöglichen, stelle ich nachstehend die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (die Anlass für den Handelsblatt-Artikel war) (siehe Anlage 1) sowie eine Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Juli 2009 (siehe Anlage 2) als Download zur Verfügung.
Diesen Unterlagen können Sie insbesondere entnehmen, dass
Unzutreffend ist insbesondere die Behauptung des Handelsblatts, rund 120 BFH-Entscheidungen würden „überhaupt nicht mehr (im Bundessteuerblatt) abgedruckt“. Wie aus der Antwort der Bundesregierung ersichtlich, handelt es sich hier vielmehr um BFH-Entscheidungen, zu denen die Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder noch nicht abgeschlosen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolette Kressl, MdB
Anlage 1 (PDF)
Anlage 2 (PDF)
Nicolette Kressl, MdB
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