Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist ein Arbeitsbereich der Zollverwaltung, dessen Aufgabe es ist, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen.
Die Aufgabe des zum 1. Januar 2004 errichteten Arbeitsbereichs Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist die Eindämmung und die Prävention von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Auf der Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes haben die Beschäftigten der Bundeszollverwaltung zur Erfüllung ihrer Aufgaben umfangreiche Prüf- und Ermittlungsbefugnisse. Sie führen insbesondere Personenbefragungen und Prüfungen von Geschäftsunterlagen durch und haben bei der Verfolgung der festgestellten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die mit den Prüfgegenständen unmittelbar zusammenhängen, die gleichen Befugnisse wie die Polizeivollzugsbehörden nach der Strafprozessordnung und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Ihre Beamten sind insoweit Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.
Die Bundeszollverwaltung hat an 40 Hauptzollämtern Sachgebiete für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung eingerichtet. Innerhalb dieser Sachgebiete wird die Aufgabe flächendeckend an 113 Standorten in den Arbeitsgebieten Prävention, Prüfung und Ermittlung sowie Ahndung wahrgenommen. Im Jahr 2007 setzt die Bundeszollverwaltung rd. 6.500 Beschäftigte im Arbeitsbereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ein. Die bundesweite fachliche Steuerung und Koordinierung erfolgt durch die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei der Oberfinanzdirektion Köln.
Nicolette Kressl, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik
11011 Berlin
Tel.: 0 30 - 22 77 12 10
Fax: 0 30 - 22 77 65 01
nicolette.kressl@bundestag.de