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Bundesfinanzministerium

Das Amt der Parlamentarischen Staatssekretärin

Parlamentarische Staatssekretärinnen stellen in erster Linie ein Bindeglied dar zwischen der Regierung und Bundesrat, Bundestag, Ausschüssen und nicht zuletzt zur Fraktion. Sie sollen den jeweiligen Bundesminister entlasten, diesen bei der Leitung des Ministeriums unterstützen und bei Regierungsaufgaben politisch verantwortlich vertreten.

Auf dieser Seite erfahren Sie einige Hintergrundinformationen zum Amt der Parlamentarischen Staatssekretärin im politischen System der Bundesrepublik. Da es im Folgenden um die Parlamentarische Staatssekretärin Nicolette Kressl geht, wird stets der Einfachheit halber die weibliche Form verwendet. Dies gilt auch für die „Bundeskanzlerin“ und die „Bundesministerin“. Gemeint sind natürlich Männer und Frauen gleichermaßen.

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Historischer Hintergrund

Am 15.März 1967 beschließt der Bundestag mit der Mehrheit der Stimmen von SPD und CDU/CSU gegen die Stimmen der FDP das „Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre“. Dieses Gesetz tritt dann am 9.April 1967 in Kraft. Daraufhin werden am 12.April desselben Jahres die ersten sechs Parlamentarischen Staatssekretäre ernannt: Karl Theodor Freiherr von und zu Gutenberg (CSU) beim Bundeskanzler, Gerhardt Jahn (SPD) beim Außenminister, Ernst Benda (CDU) beim Innenminister, Albert Leicht (CDU) beim Finanzminister, Klaus Dieter Arndt (CDU) beim Verteidigungsminister, Eduard Adorno (CDU) beim Verteidigungsminister und Holger Börner (SPD) beim Verkehrsminister.

1967 ist das „Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre“ nahezu ein reines Statusgesetz. Der Aufgabenbereich dieses Amtes wird nur sehr vage beschrieben, so heißt es „Mitglieder der Bundesregierung können zu ihrer Unterstützung Parlamentarische Staatssekretäre beigegeben werden“. Dieses Gesetz wird anfangs absichtlich eher offen formuliert. Später sollten dann Ergänzungen oder gegebenenfalls eine Neufassung auf Basis der Erfahrungen der neuen Institution formuliert werden.

So gibt es im Laufe der Zeit immer neue Bemühungen, das Gesetz der Parlamentarischen Staatssekretärinnen zu ändern und zu verbessern. 1974 beispielsweise wird ein Berufsausübungsverbot für Parlamentarische Staatssekretärinnen hinzugefügt, zuvor war das Ausüben des ehemaligen Berufes noch erlaubt. 1998 wird die Voraussetzung, dass eine Parlamentarische Staatssekretärin Mitglied des Bundestages sein muss, ein klein wenig verändert. So kann bei ihrer Ernennung ausschließlich beim Bundeskanzler seither von dieser Erfordernis abgesehen werden.

Rechtslage heute

Die Ernennung der Parlamentarischen Staatssekretärinnen erfolgt auf Vorschlag der Bundeskanzlerin in Einvernehmen mit der jeweiligen Bundesministerin durch den Bundespräsidenten.

Entlassen werden können sie durch eigenes Verlangen, bei eigenem Ausscheiden aus dem Bundestag oder beim Ausscheiden der Bundesministerin aus ihrem Amt. Außerdem ist es möglich, eine Parlamentarische Staatssekretärin jederzeit auf dem gleichen Wege wie bei ihrer Ernennung auch zu entlassen. So wird sie dann auf Vorschlag der Bundeskanzlerin in Einvernehmen mit der jeweiligen Ministerin vom Bundespräsidenten von ihrem Amt befreit. Mit Ende einer Wahlperiode endet die Amtszeit der Parlamentarischen Staatssekretärin jedoch nicht.

Sinn all dieser Vorgänge ist, zu gewährleisten, dass zwischen Bundesministerinnen und Parlamentarischen Staatssekretärinnen stets ein gutes Verhältnis herrscht. So gehören sie in der Regel der gleichen Partei an wie ihre Bundesministerin. Nicolette Kressl und der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück gehören beispielsweise beide der SPD an. Die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen beiden Ämtern muss gut funktionieren, schließlich soll die Parlamentarische Staatssekretärin die Bundesministerin bei ihrer Arbeit entlasten und nicht etwa als „Contre-Minister“ fungieren.

Bei ihrer Ernennung muss die Parlamentarische Staatssekretärin den gleichen Eid leisten wie der Bundespräsident und die Mitglieder der Regierung. Allerdings muss sie diesen vor der zuständigen Ministerin leisten und nicht vor dem Bundestag. Der Eid lautet:

"Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."

Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

In ihrem Amt stehen die Parlamentarischen Staatssekretärinnen zum Bund in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis.

Parlamentarische Staatssekretärinnen dürfen mit Antritt ihres Amtes nicht mehr ihren ursprünglichen Beruf ausüben. Wie bei Mitgliedern der Bundesregierung herrscht hier ein sogenanntes „Berufsausübungsverbot“.

Zuletzt kann nach Paragraph 8 des „Gesetz[es] über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre“ die Parlamentarische Staatssekretärin auf Vorschlag der Bundeskanzlerin und im Einvernehmen mit der zuständigen Bundesministerin die Bezeichnung „Staatsminister/in“ führen. Bisher wird von dieser Möglichkeit nur im Bundeskanzleramt und im Auswärtigen Amt Gebrauch gemacht.

Bezahlung der Parlamentarischen Staatssekretärinnen

Die Bezahlung der Parlamentarischen Staatssekretärinnen orientiert sich an der Bezahlung der Ministerin. Zusätzlich zu dem Gehalt, das Nicolette Kressl als Parlamentarische Staatssekretärin erhält, steht ihr noch ein gekürzter Anteil ihrer Diäten zu.

Unterschied zu beamteten Staatssekretärinnen

Zu unterscheiden sind Parlamentarische Staatssekretärinnen von beamteten Staatssekretärinnen. Hiermit bezeichnet man die höchste Beamte in einem Ministerium, die auch als Stellvertreterin der Ministerin fungiert. Die beamtete Staatssekretärin unterliegt dem Beamtengesetz, das heißt ihre Amtsdauer ist unabhängig von der der Ministerinnen. Allerdings ist sie politische Beamte, kann also jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden und somit auch bei einem Regierungswechsel ausgetauscht werden. Beamtete Staatssekretärinnen stellen die Spitze der Administration dar, sie haben uneingeschränktes Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des jeweiligen Ministers. Parlamentarische Staatssekretäre hingegen vertreten die Ministerin vor allem auf politischer Ebene.

Aufgaben der Parlamentarischen Staatssekretärinnen

In der „Geschäftsordnung der Bundesregierung“ werden die Aufgaben der Parlamentarischen Staatssekretärinnen genauer beschrieben:

Grundsätzlich gilt, dass die Bundesministerin im Einzelnen bestimmt, welche Aufgaben die Parlamentarische Staatssekretärin wahrnehmen soll. Üblicherweise ist das die Pflege der Verbindungen zum Bundestag, Bundesrat, Ausschüssen und zur Fraktion. Außerdem kann die Ministerin der Parlamentarischen Staatssekretärin bestimmte Organisationseinheiten des Ministeriums zuweisen.

Sowohl in Bundestag als auch Bundesrat darf die Parlamentarische Staatssekretärin politisch verantwortliche Aussagen machen. So wird zum Beispiel in den sogenannten „Fragestunden“ die Mehrzahl der Anfragen durch Parlamentarische Staatssekretärinnen beantwortet. Nicolette Kressl beantwortet somit häufig die - meist von der Opposition- gestellten Fragen im Bezug auf die Finanzpolitik. Sie vertritt dabei den Bundesfinanzminister Peer Steinbrück. Auch gegenüber dem Bundesrat nehmen die Parlamentarischen Staatssekretärinnen eine Informationspflicht wahr.

Wichtig für Nicolette Kressl...

….ist, dass sie weiterhin Mitglied des Bundestages ist. Sie erfüllt weiterhin auch ihre Aufgaben im Bundestag - und besonders auch im Wahlkreis. Das macht den vollen Terminplan sicher noch etwas schwieriger als bisher. Aber sie sagt selbst: „Ich will weiterhin Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen und Bürger aus meiner Region sein!“
© Nicolette Kressl, MdB - Deutscher Bundestag - Platz der Republik - 11011 Berlin