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Arbeit in Berlin

Haushalt

Bundestag

Da der Haushalt ein überaus bedeutender Bereich ist, finden Sie auch hierzu einige Informationen. Da dieses Gebiet aber nicht in meinen Hauptaufgabenbereich fällt, steht es auf meiner Homepage nicht im Vordergrund.

Haushaltsplan

Die Planung des Haushalts und die Erstellung eines Haushaltsentwurfs sind eine zentrale Aufgabe der Finanzpolitik.

Haushaltspläne öffentlich-rechtlicher Körperschaften wie Kommunen, Ländern oder dem Bund haben in aller Regel den Rang eines Gesetzes. Sie geben für einen bestimmten Zeitraum (oft ein Kalenderjahr) die Zielgrößen für die Einnahmen und Ausgaben vor. Die Ausgaben werden nach Verwendungszweck differenziert. Die Festlegungen im Haushaltsplan sind für die ausführende Verwaltung verbindlich.

Bundeshaushaltsplan

Der Bundeshaushaltsplan wird gemäß Artikel 110 des Grundgesetzes als Anlage zum Bundeshaushaltsgesetz jährlich oder zweijährlich (Doppelhaushalt) vom Deutschen Bundestag für das kommende Haushaltsjahr oder die kommenden zwei Haushaltsjahre beschlossen. Obwohl der Haushaltsplan nur eine Prognose ist, dient er als wichtiges Mittel zu Feststellung des voraussichtlichen Finanzbedarfs des Bundes. Aufgrund des Prognosecharakters kommt es deswegen auch immer wieder zu so genannten Haushaltslöchern. In diesem Fall müssen geringere Steuer- und Verwaltungseinnahmen bzw. nicht vorhergesehene Ausgaben durch zusätzliche Neuverschuldung ausgeglichen werden.

 

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