HOME | RSS | NEWSLETTER | AUS MEINER SICHT | GÄSTEBUCH | IMPRESSUM
     Suche:
BERLIN ,
Sie sind hier: BERLIN > Finanzen und Steuern > Finanzglossar

Arbeit in Berlin

Finanz-Glossar

Bundestag
Reichstagskuppel (Foto: N. Schmitz / www.pixelio.de)

Abschreibung

Abschreibungen ermöglichen die Verteilung der Ausgaben auf die Jahre der betrieblichen Nutzung. Hauptursachen von Abschreibungen sind Abnutzung, technisches oder wirtschaftliches Veralten, Fehlinvestition, Ausfall sowie drohender Ausfall von Forderungen. Die Höhe der Abschreibung richtet sich nach der Nutzungsdauer und der angewandten Abschreibungsmethode.

BaFin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts die der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen unterliegt. Sie finanziert sich sowohl aus Gebühren als auch von Umlagen der beaufsichtigten Institute und Unternehmen, was sie vom Bundesetat unabhängig macht. Die BaFin ist im öffentlichen Interesse tätig. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.

Bankenaufsicht

Die staatliche Bankenaufsicht soll den Finanzmarkt und die dort erbrachten Dienstleistungen sichern. Die Bankenaufsicht umfasst sowohl die Beaufsichtigung von Bankgeschäften, als auch sonstiger Finanzdienstleistungen. In Deutschland wird die Bankenaufsicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesbank wahrgenommen. Die rechtliche Grundlage ist das Gesetz über das Kreditwesen (KWG).

Bankenverband

Der Bundesverband deutscher Banken ist der Interessenvertreter der privaten Banken. Er repräsentiert mehr als 220 private Banken und zwölf Mitgliedsverbände. Die dem Verband angeschlossenen Institute stehen miteinander in intensivem Wettbewerb. Die Bandbreite reicht von großen bis kleinen, von weltweit operierenden bis regionalen, von universell tätigen bis auf einzelne Geschäftsbereiche spezialisierte Banken.

Basel II

Der internationale Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat Ende Juni 2004 eine neue Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) verabschiedet. Sie soll die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Finanzsystems stärken, die Wettbewerbsgleichheit verbessern und die Risiken besser erfassen. Der Ausschuss wurde im Jahr 1975 gegründet und setzt sich aus Vertretern der nationalen Bankenaufsichtsbehörden oder der Zentralbanken der führenden Industrienationen zusammen. Er ist ein reines Beratungsgremium, dessen Empfehlungen in europäisches und nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Basel II hat drei Säulen: 1. Verschärfung der Eigenkapitalanforderungen. Banken müssen für die Sicherung ihrer Kreditgeschäfte mehr Eigenkapital vorhalten. 2. Verschärfung der Aufsicht. Die staatliche Bankenaufsicht muss im Rahmen ihrer Überprüfung sicherstellen, dass jede Bank ein funktionierendes Risikomanagement hat. Dies muss abbilden, ob das Eigenkapital dem Risikoprofil der Bank entspricht. 3. Mehr Transparenz. Das Risikoprofil einer Bank muss durch verstärkte Offenlegung in Jahresberichten, Quartalsberichten u.a. für alle Marktteilnehmer einsehbar sein.

Im Februar 2006 wurde das Gesetz zur Umsetzung von Basel II in Deutschland verabschiedet. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2007. Bei konsequenter Umsetzung aller Regularien von Basel II ist die Vergabe von riskanten und eventuell „notleidenden Krediten” in größerem Umfang faktisch verhindert und damit eine Bankenkrise im größeren Stil weitgehend ausgeschlossen. Obwohl ursprünglich von den USA initiiert, wurde Basel II in den Vereinigten Staaten noch nicht umgesetzt.

Bundesbank

Das Kerngeschäftsfeld der Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland (Bundesbank) ist die Geldpolitik des Eurosystems. Zu den weiteren Geschäftsfeldern gehören das Finanz- und Währungssystem, die Bankenaufsicht, der unbare Zahlungsverkehr sowie das Bargeld.

Derivate

Finanzinstrumente, deren Bewertung sich vornehmlich nach den Kursschwankungen oder den Preiserwartungen anderer Investments richtet. Derivate sind keine eigenständigen Anlageinstrumente, ihre Rechte werden von einem zu Grunde liegenden Basiswertes (Aktien, Anleihen, Devisen) abgeleitet.

Drei-Säulen-System der deutschen Kreditwirtschaft

Das Drei-Säulen-Modell der deutschen Kreditwirtschaft ist international einmalig. Es kennt drei Gruppen von Kreditinstituten: Privatbanken, Genossenschaftsinstitute und Sparkassen. Anders als im angelsächsischen System gibt es neben dem Geschäftsmodell der großen börsennotierten Privatbanken die Kreditinstitute auf genossenschaftlicher und öffentlichrechtlicher Basis. Träger der Sparkassen sind die Kommunen. Übernahmen dieser Institute durch Privatinvestoren sind ausgeschlossen.

Das Drei-Säulen-Modell hat den deutschen Bankenmarkt über Jahrzehnte stabilisiert. Es kommt der mittelständischen Wirtschaft ebenso zugute wie dem privaten Bankkunden. Im Gegensatz zu den kapitalmarktorientierten Instituten können die nicht börsennotierten Banken in guten Zeiten leichter Reserven zurücklegen, um darauf in schlechten Zeiten zurückzugreifen. Das ist einer der Gründe, weshalb es in Deutschland so wenige Bankenpleiten gegeben hat.

Eigenkapital

Eigenkapital dient zur Absicherung eines Geschäftes. Dieses Mittel muss jedes Unternehmen, ein Produktionsbetrieb, eine Bank oder eine Investmentgesellschaft, selbst aufbringen. Ein hoher Eigenkapitalanteil erhöht dabei die Konkurrenzfähigkeit und Unabhängigkeit des Unternehmens. Bei Immobilien bilden die Mittel, die der Käufer beim Immobilienkauf selber einbringt, das Eigenkapital.

Einlagensicherung

Die Einlagensicherung ist eine Einrichtung zum Schutz der Bankkunden vor Verlust ihrer Einlagen im Fall des Konkurses eines Geld- und Kreditinstituts. Sollte eine Bank nicht mehr in der Lage sein, das Sparguthaben oder andere Geldanlagen zurückzuzahlen, garantiert die Einlagensicherung die Ansprüche des Kunden. In Deutschland wird eine freiwillige Einlagensicherung von den drei großen Bankengruppen - Sparkassensektor, Kreditgenossenschaften und Kreditbanken – organisiert. Außerdem gibt ein gesetzliches sowie ergänzende Institutseinlagensicherungssysteme.

Alle Banken sind verpflichtet einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung anzugehören. Seit August 1998 wird durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) eine obligatorische Mindestsicherung von 90 Prozent der nicht erfüllten Ansprüche gewährt, die pro Person auf 20.000 Euro beschränkt ist. Der Kunde muss 10 Prozent des Verlustes selber tragen. Die gesetzliche Einlagensicherung schützt vorrangig private Anleger und kleinere Unternehmen. Daneben gibt es eine freiwillige Einlagensicherung der Banken. Die freiwilligen Sicherungseinrichtungen werden von den Spitzenverbänden der Kreditwirtschaft getragen und durch Umlage bzw. Einzahlungen ihrer Mitgliedsinstitute finanziert. Hier wird die Rückerstattung pro Einleger freiwillig bis 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank garantiert.

Europäische Zentralbank (EZB)

Die Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt am Main wurde 1998 gegründet und ist die Zentralbank für das Euro-Währungsgebiet. Die EZB und die 13 Zentralbanken der Teilnahmeländer der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion bilden das Eurosystem, das für die Geldpolitik im gemeinsamen Währungsraum verantwortlich ist. Zentrale Aufgabe der EZB ist die Wahrung der Preisstabilität. Sie hat zudem das alleinige Recht Euro-Banknoten auszugeben. Darüber hinaus verwaltet die EZB einen Teil der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten, führt Devisengeschäfte durch und unterstützt den reibungslosen Ablauf der Zahlungssysteme.

Finanzmärkte

Auf den Finanzmärkten wird mit Kapital gehandelt. Das unterscheidet sie von den Gütermärkten. Unterschieden werden nationale und internationale Finanzmärkte und je nach Form des gehandelten Kapitals zum Beispiel Geld-, Aktien-, Kredit-, Immobilienmärkte oder Devisenmärkte für den Austausch von Währungen.

Hedgefonds

Ein Hedge-Fond (von engl. to hedge "absichern") ist eine von einer Kapitalanlagegesellschaft angebotene Form der Geldanlage, bei der Kapitalanleger Anteile erwerben können. Mit dem eingeworbenen Kapital erwirbt der Fonds Wertgegenstände, insbesondere Wertpapiere aus unterschiedlichen Anlagebereichen, um das Anlagekapital auf den internationalen Finanzmärkten zu vermehren.

Die eigentliche Bedeutung des Begriffs Hedge-Fonds im Sinne von Absicherung ist allerdings irreführend. Kennzeichnend für Hedge-Fonds ist vielmehr, dass diese grundsätzlich keinen Anlagerichtlinien unterliegen, alle Formen der Kapitalanlage (insbesondere Derivate und Leerverkäufe) nutzen und dadurch ein weit höheres Risiko als normale Investmentfonds eingehen.

Hedgefonds sind seit 2004 in Deutschland unter Auflagen zugelassen. Der Anbieter eines Hedge-Dachfonds muss auf seinen Verkaufsprospekten Warnhinweise ähnlich denen auf Zigarettenschachteln anbringen: "Der Bundesminister der Finanzen warnt: Bei diesem Investmentfonds müssen Anleger bereit und in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust hinzunehmen!"

Investmentbank

Investmentbanken betreiben sogenannte Investmentgeschäfte. Diese Geschäftstätigkeit liegt im Wesentlichen in der Vermögensverwaltung ihrer Kunden, dem Handel mit Wertpapieren sowie der Unterstützung von Unternehmen bei Kapitalaufnahmen zum Beispiel Börsengänge. Investmentbanken dienen der Unterstützung des Handels an Finanzmärkten. Investmentbanken entstanden im US- Trennbankensystem als Gegenstück zu den Geschäftsbanken, denen das Aufnehmen von Kundeneinlagen gestattet war, die aber einer schärferen Aufsicht unterlagen. Im Zuge der US Bankenkrise 2008 haben die noch verbleibenden großen Investmentbanken im September auf ihren rechtlichen Sonderstatus verzichtet. In Staaten mit einem Universalbankensystem gibt es meist keinen gesonderten Status für das Investmentbankinggeschäft.

Leerverkäufe

Unter Leerverkäufen versteht man den Verkauf von Wertpapieren, die der Verkäufer zum Verkaufszeitpunkt noch nicht besitzt. Dazu leiht er sich teilweise die Papiere („gedeckte Leerverkäufe“), oder auch nicht („ungedeckte Leerverkäufe“, „naked short selling“). An der Börse ist der Händler nicht zu einer sofortigen Lieferung der Wertpapiere verpflichtet. Der Leerverkäufer hofft auf sinkende Börsenkurse. Er verkauft daher Wertpapiere zum Zeitpunkt x und verpflichtet sich diese innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zu liefern.

Der Zeitraum ist abhängig von den jeweiligen Börsen, er beträgt an der Frankfurter Wertpapierbörse drei Tage, an der London Stock Exchange fünf Tage. Ein Leerverkäufer verkauft zum Beispiel die Aktien der »Mustermann AG« zu einem Kurs von 100 Euro zum Zeitpunkt x. Liefern muss er die Wertpapiere erst in 3 Tagen. Sinkt der Kurs der Wertpapiere bis dahin auf 90 Euro, konnte der Leerverkäufer einen beträchtlichen Gewinn realisieren. Im Rahmen der Finanzkrise wurden in mehreren Staaten darunter die USA, Großbritannien und Deutschland Leerverkäufe von bestimmten Finanzwerten verboten.

Lamfalussy-Verfahren

Das Lamfalussy-Verfahren ist ein Vorgang zur Beschleunigung des EU-Gesetzgebungsprozesses. Es wurde im März 2002 vom Europäischen Rat mit Blick auf das Ziel einer fristgerechten Umsetzung des Financial Services Action Plan (FSAP) gebilligt.

Nach diesem Verfahren sollen der Rat und das Parlament in dem ihnen übertragenen Bereich im Wege des Mitentscheidungsverfahrens nur noch Rahmenrichtlinien beschließen. Die technischen Details werden dagegen von Regelungsausschüssen ausgearbeitet, die von der EU-Kommission vorgeschlagen und von Vertretern der Mitgliedstaaten in einem Komitologie-Ausschuss beschlossen werden. Die darunter angesiedelten technischen Regelungsausschüsse setzen sich aus Vertretern der nationalen Finanzaufsichtsbehörden zusammen.

Liquidität

Liquidität bezeichnet zum einen die Fähigkeit eines Unternehmens oder einer Bank, den Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachzukommen. zum anderen versteht man darunter die "Geldnähe" von Vermögensobjekten, etwa von Geldanlagevarianten. Deren Liquidität ist größer, wenn sie leicht, schnell und ohne Verlust in Bargeld umgewandelt werden können.

Pensionsfonds

Pensionsfonds sind Vermögen, die die betriebliche Altersvorsorge von Mitarbeitern eines Unternehmenssichern. Pensionsfonds versuchen das gesammelte Kapital zu einer optimalen Rendite zu führen und treten daher als Kapitalanleger auf den internationalen Finanzmärkten auf. In Deutschland sind Pensionsfonds stärker reguliert und unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Private Equity

Private Equity (von engl. Equity „Eigenkapital“ oder „Anteilskapital“) bedeutet die Bereitstellung von Eigenkapital für ein Unternehmen außerhalb des Börsenhandels. Als Kapitalgeber treten Investoren auf, die zu einem späteren Zeitpunkt vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens durch einen bestimmten Gewinn auf das eingebrachte Kapital profitieren. Das Konzept Private Equity ist eine Kapitalunterstützung auf Zeit. Insbesondere eigenkapitalschwache, aber innovative Unternehmen versuchen auf diese Weise zu wachsen und sich am Markt zu etablieren.

Rating-Agenturen

Rating-Agenturen bewerten die Bonität von ausgegeben Wertpapieren und die Bonität des ausgebenden Instituts. Das Rating-Ergebnis wird durch genau definierte Bonitätsstufen ausgedrückt, die für eine bestimmte Wahrscheinlichkeit stehen, dass den Zahlungsverpflichtungen nicht zeitgerecht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen wird. Einzelne Rating- Agenturen bewerten auch Fonds. Am häufigsten verwenden die Rating-Agenturen eine Skala von A bis E.

Dabei steht die Benotung A für sehr gute bis gute Bonität, Noten ab C stehen für sehr spekulativ. Innerhalb dieser Gruppen wird weiter unterteilt. Meist wird dabei das folgende Schema verwendet (Beispiel Gruppe A): AAA = bestes Rating, AA = sehr gutes Rating, A = gutes Rating. Außerdem wird ein Ausblick über die wahrscheinliche Entwicklung der Bonität gegeben.

Refinanzierung (kurzfristige)

Auf dem Kreditwege von den Banken bei der Notenbank beschafftes Zentralbankgeld. Während sich eine einzelne Bank auch am (Interbanken-) Geldmarkt refinanzieren kann, besteht für das Bankensystem als Ganzes die Notwendigkeit, sich bei der Zentralbank zu refinanzieren.

Solvency II Richtlinie

Die Solvency II Richtlinie bezeichnet ein Vorhaben der EU-Kommission zur grundlegenden Reform des Versicherungsaufsichtsrechts in Europa, vor allem der Vorschriften für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen.

Am 10. Juli 2007 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Solvency II Rahmenrichtlinie dem Europäischen Parlament und Rat vorgelegt. Eine Verabschiedung der Richtlinie ist für Ende 2008 geplant. Nach Erlass der entsprechenden Durchführungsbestimmungen wird Solvency II voraussichtlich von 2012 an national umgesetzt. Anders als bei der Bankenbranche steht bei der Versicherungsbranche aber weniger das Einzelrisiko, sondern vielmehr ein ganzheitliches System im Zentrum. Neben quantitativen („steht jederzeit ausreichendes Kapital zur Verfügung?“) werden hier auch qualitative Aspekte („besteht ein adäquates Risikomanagementsystem im Unternehmen?“) betrachtet.

Solvenzrisiko

Unter einem Solvenzrisiko versteht man die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person nicht mehr ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. Solvenz in diesem engeren Sinne bezeichnet die Fähigkeit einer zahlpflichtigen Person (natürlich oder juristisch), ihre Zahlungsverpflichtungen frist- oder termingerecht zu erfüllen. Solvenz im weiteren Sinne besteht aus den Komponenten Sicherung der Zahlungsfähigkeit (Liquidität) und Sicherung der Schuldendeckungsfähigkeit.

Strukturierte Papiere/Produkte

Strukturierte Papiere sind Anlageprodukte, die durch die Kombination mehrerer Finanzprodukte, von denen mindestens eines ein Derivat sein muss, entstehen. Durch die Kombination verschiedener Finanzprodukte entsteht ein eigenes Produkt, das ein eigenständiges Kursverhalten und Risikoprofil aufweist. Der Anleger kann mit dieser Anlageform an der Entwicklung von Indizes, Aktienkörben, Branchen, etc. teilnehmen und hält dabei nur ein einziges Wertpapier, das strukturierte Produkt.

Subprime-Krise

Bei der so genannten Subprime-Krise geht es um Immobilienkredite an Schuldner mit schlechter Zahlungsfähigkeit (Bonität). Vor allem in den USA hat sich ein Kreditmarkt entwickelt, der nicht nur die „erstklassigen“ (engl. prime) Kunden bedient, sondern gezielt auch das größere Risiko von Kreditnehmern mit geringem oder fehlendem Eigenkapital und unsicheren Einkünften in Kauf nimmt. Diese Kredite werden als „zweitklassig“ (engl. "subprime") bezeichnet. Die Sicherheit bei Zahlungsunfähigkeit ist die erworbene Immobilie selbst. Viele Kreditgeber bündelten diese Kredite und veräußerten sie in Form von Anleihen weiter (siehe Verbriefungsgeschäfte). Bei steigenden Immobilienpreisen stieg auch der Wert dieser Anleihen, ohne Rücksicht auf die mangelnde Absicherung durch Eigenkapital. Der Immobilienmarkt wurde durch niedrige Leitzinsen der amerikanischen Notenbank angeheizt. Als die Zinsen stiegen, viele Schuldner ihre Kredite nicht mehr bedienen konnten und die Immobilienpreise einbrachen, platzte die Schuldenblase und die Anleihen verloren massiv an Wert.

Diese Krise brachte daher nicht nur die US-Hypothekenfinanzierer Fannie Mae und Freddie Mac an den Rand der Insolvenz und erforderte staatliche Rettungsmaßnahmen. Auch die 150 Jahre alte Investmentbank Lehmann Brothers ging im September 2008 Bankrott.

Trennbankensystem

Bankensystem einer Wirtschaft, bei dem die Banken nicht alle typischen Bankgeschäfte zugleich (Universalbanken), sondern nur eine bestimmte Form von Geschäften betreiben können, so zum Beispiel Broker bei Wertpapiergeschäften. Diese Art der Bankenstruktur ist in angelsächsischen Ländern noch vorherrschend.

Universalbank

Im Gegensatz zu den Spezialbanken sind Universalbanken Institute, die alle Geschäfte einer Bank betreiben, insbesondere das Kredit- und das Wertpapiergeschäft. In Deutschland sind die meisten Banken als Universalbanken tätig, weshalb man auch von einem Universalbankensystem spricht. Demgegenüber stehen die Trennbankensysteme einiger Länder. Vorteile des Universalbankensystems sind neben der Versorgung der Kunden „aus einer Hand“ die relativ geringe Störanfälligkeit der Banken, da eine breitere Streuung von Risiken möglich ist.

Verbriefung

Erzeugung von Wertpapieren zur Refinanzierung von Unternehmen direkt über den Kapitalmarkt. Die Verbriefung stellt bei großem Fremdkapitalbedarf eine Alternative zum klassischen Bankdarlehen dar. Bei Verbriefungstransaktionen kauft eine Gesellschaft Bankdarlehen, Wertpapiere oder Ausfallrisiken an und refinanziert sich durch die Ausgabe eigener Wertpapiere, die über eine Investmentbank am Kapitalmarkt platziert werden.

Zweckgesellschaft

Ist eine juristische Person, die für einen klar definierten und eingegrenzten Zweck neu gegründet wird. Zweckgesellschaften werden für verschiedenste Zwecke eingesetzt, insbesondere aber für strukturierte Produkte, bei denen durch den Einsatz einer Zweckgesellschaft zum einen der Zugriff finanzierender Gläubiger auf Vermögenswerte des Investors vermieden werden soll und zum anderen der Finanzierungsgegenstand gegen Insolvenzrisiken des Investors abgeschirmt werden soll. Ein weiterer Vorteil ist, dass diese nicht oder nur teilweise in den Bilanzen auftauchen müssen.

Quellen: Abgeordnetenbüro Nicolette Kressl, MdB; Büro Dr. Rainer Wend, MdB; Projektgruppe des SPD Parteivorstands "Mehr Transparenz und Stabilität auf den Finanzmärkten"

 

Navigation

Aktuelle Themen

Link-Icon Brennelementesteuer
Antrag der SPD-Bundestagsfraktion
Link-Icon Anlegerschutz verbessern
Antrag der SPD-Bundestagsfraktion
Link-Icon Internationale Finanztransaktionssteuer
Gesetzesantrag der SPD-Bundestagsfraktion
Link-Icon Rettungsschirm für Kommunen
Strategie für handlungsfähige Städte, Gemeinden und Landkreise

Pressemitteilungen

Aktuelle Reden

PDF-Icon G-8 und G-20-Gipfel
Plenum, 02.07.2010

Downloads

Icon Neues Wachstum
SPD-Leitantrag, Sept. 2010
Icon Sozialdemokratische Steuer- und Abgabenpolitik
Projektgruppe des SPD-Parteivorstands, Mai 2010
Icon Finanzmarktgrundsätze
Steinmeier/Steinbrück, 02/09
Icon Zukunftsinvestitionsgesetz
Fragen & Antworten, 02/2009
Icon Konjunkturpakete I & II
Kompaktinfo, Jan. 2009

Berliner Büro

Nicolette Kressl, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik
11011 Berlin
Tel.: 0 30 - 22 77 12 10
Fax: 0 30 - 22 77 65 01
nicolette.kressl@bundestag.de

© Nicolette Kressl, MdB - Deutscher Bundestag - Platz der Republik - 11011 Berlin