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Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform (2./3. Lesung)


Datum: 14.11.2002

Gesetz: Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform

Icon (BGBl. 2002 I, 4602 ff.)

Initiative: Koalitionsfraktionen

Icon (Informationen zum Gesetzgebungsverfahren)

Abstimmungsfrage: Soll die Einführung der 3. Stufe der Ökosteuer den Faktor Arbeit weiter entlasten und den Faktor Energie weiter belasten?

Abstimmungsergebnis: 303:275:0 (Ja:Nein:Stimmenthaltung)

Abstimmung Ich stimme mit: Ja

Meine Gründe: Unser Verbrauch von Energie und Ressourcen ist nicht zukunftsfähig. Faktisch sägen wir damit an dem Ast, auf dem später unsere Kinder und Enkel sitzen müssen. Daher fördert die ökologische Steuerreform einen sinnvollen Strukturwandel in der deutschen Wirtschaft – hin zu Energiesparmaßnahmen und zur Entwicklung von umweltfreundlichen Zukunftstechniken.

  • Zum Beispiel in der Automobilindustrie: In den letzten drei Jahren sind trotz steigendem Verkehrsaufkommens die CO2-Emissionen gesunken. Die Entwicklung und Einführung spritsparender und abgasarmer Fahrzeuge hat hierzu maßgeblich beigetragen.


  • Nach einem Gutachten des unabhängigen Deutschen Istituts für Wirtschaftsforschung (DIW) geht der Energieverbrauch aufgrund der ökologischen Steuerreform zurück. Bis 2010 können die CO2-Emissionen um etwa 2 bis 3 Prozent – und damit 20 bis 25 Millionen Tonnen – vermindert werden. Dabei wird die wirtschaftliche Entwicklung durch die Ökosteuer kaum beeinträchtigt. Im Gegenteil: Im Bereich neuer Umwelt- und Energiespartechnologien werden bis zu 250.000 neue Arbeitsplätze entstehen.


Mit dem neuen „Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform“ knüpfen wir an die bisherigen Erfolge an und schaffen weitere Anreize, Energie zu sparen.

Bei der Einführung der ökologischen Steuerreform im Jahr 1999 wurden für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft Ausnahmeregelungen geschaffen, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und ihnen Zeit zu geben, sich an die neue Situation anzupassen. Dabei wurde in Kauf genommen, dass die steuerlichen Begünstigungen die Lenkungswirkung der Ökosteuer abschwächten. Das produzierende Gewerbe hatte jetzt vier Jahre Zeit, durch Investitionen und Veränderung der Produktionsverfahren seinen Energieverbrauch zu senken. Und die meisten Unternehmen haben den ermäßigten Steuersatz als Übergang zu mehr Energieeffizienz genutzt. Ihnen ist zuzumuten, fortan 60 Prozent – statt wie nach derzeitiger Rechtslage nur 20 Prozent - des Regelsatzes auf Kraftstoffe und Strom zu zahlen.

Für die Unternehmen, die aufgrund ihrer hohen Energierechnung schon in der Vergangenheit alles getan haben, Energie zu sparen – dabei handelt es sich zum Beispiel um Unternehmen
der Chemischen Industrie, um Zementwerke, Aluminiumhütten, Kupferhütten, Stahlwerke, Papierfabriken, um die Glasherstellung und um die Kohleindustrien – haben wir die Berechnung des Spitzenausgleichs umgestellt, so dass auch bei hohen Energieverbräuchen eine moderate, jedoch ökologisch sinnvolle Grenzsteuerbelastung verbleibt.

Mit dieser Neuregelung tragen wir auch der Aufforderung der EU-Kommission Rechnung, die Vorteile der deutschen Industrie bei der Ökosteuer abzubauen und zu begrenzen. Diese Bevorteilung konnten wir der EU gegenüber nur rechtfertigen, weil unsere Industrie ihrerseits Verpflichtungen im Rahmen der Klimaschutzvereinbarung eingegangen war.
Des Weiteren werden alle Heizstoffe nunmehr auf einer einheitlichen Grundlage besteuert.

Die Argumentation der Gasindustrie gegen die Anpassung der Gassteuer an die Heizölsteuer ist doppelzüngig: So droht nämlich die Gasindustrie, die Erhöhung der Gassteuer an die Endverbraucher mit höheren Preisen weiterzugeben. Dabei werden die Verbraucherpreise von Gas schon lange auf Grundlage der höheren Heizölsteuer berechnet. Die niedrigeren Gassteuern sind von den Gaskonzernen nie an die Verbraucher weitergegeben worden, nur die Unternehmen selbst haben davon profitiert.

Natürlich greift die höhere Besteuerung von Gas dort nicht, wo es ökologisch sinnvoll genutzt wird. Beispiele sind effiziente Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Anlagen) und der Einsatz von Erdgas in Gas- und Dampfturbinenanlagen (GuD-Anlagen). Diese Anlagen leisten einen wichtigen Beitrag zu mehr Umweltgerechtheit und Zukunftsfähigkeit in der Wirtschaft. Deshalb werden sie nicht höher belastet. Die zurzeit bis zum 31. Dezember 2009 befristete Steuerermäßigung für Erdgas, das als Kraftstoff in Fahrzeugen verwendet wird, wird bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.

Die Steuermittel, die wir durch die Ökosteuer einnehmen, werden wir auch weiterhin zur Senkung der Lohnnebenkosten einsetzen. Der Faktor Arbeit wird entlastet, der Faktor Energie belastet. Denn eines muss klar sein: Ohne die Einnahmen aus der Ökosteuer wäre der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung in den letzten Jahren wesentlich höher gewesen.

Ich stimme für eine ökologische Steuerreform und für eine langfristige Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, damit beispielsweise im Jahr 2003 die der Renten-Beitragssatz um 1,7 Prozentpunkte gesenkt werden kann!

© Nicolette Kressl, MdB - Deutscher Bundestag - Platz der Republik - 11011 Berlin