Datum: 20.12.2002
Gesetz:
Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform
(BGBl. 2002 I, 4602 ff.)
Initiative: Koalitionsfraktionen
(Informationen zum Gesetzgebungsverfahren)
Abstimmungsfrage: Soll die 3. Stufe der Ökosteuer endgültig eingeführt werden, um den Faktor Arbeit weiter zu entlasten und den Faktor Energie weiter zu belasten?
Abstimmungsergebnis: 305:264:0 (Ja:Nein:Stimmenthaltung)
Ich stimme mit:
Ja
Meine Gründe: Die Unionsmehrheit im Bundesrat hat ihren Einspruch gegen das Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform maßgeblich darauf gestützt, dass es angeblich zu Wettbewerbsverzerrungen von deutschen Unternehmen im internationalen Wettbewerb komme.
Nachdem die Union mit ihren Bedenken im Bundestag nicht durchdringen konnte, ist sie vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Und das Bundesverfassungsgericht hat eine eindeutige Entscheidung getroffen. An der Verfassungsmäßigkeit der sozial-ökologischen Steuerreform gibt es keine Zweifel. Das gilt gerade in Hinblick auf die von den Beschwerdeführern behaupteten angeblichen Wettbewerbsverzerrungen. Wir haben diese Entscheidung erwartet, denn die rot-grüne Koalition hat den Kreis der durch die Ausnahmen Begünstigten aus guten Gründen begrenzt: Unternehmen sollen über reduzierte Steuersätze und einen Spitzenausgleich im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden.
Dennoch: Das Urteil des Gerichts hat eine besondere politische Bedeutung, die über die rein rechtliche Betrachtung der entschiedenen besonderen Einzelfälle hinausgeht.
Die Verteuerung des Energieverbrauchs zu umweltpolitischen Zwecken ist verfassungsrechtlich unbedenklich. Diese wörtliche Aussage des Bundesverfassungsgerichts zusammen mit seiner ausdrücklichen Billigung, die Steuermehreinnahmen zur Senkung der Rentenversicherungsbeiträge einzusetzen, ist die eigentliche Botschaft aus Karlsruhe.
Diese Botschaft ist eindeutig eine Schlappe für CDU/CSU und FDP.
Die sozial-ökologische Steuerreform ist erfolgreich:
Nicolette Kressl, MdB
Deutscher Bundestag
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