Datum: 15.11.2002
Gesetz:
Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
(BGBl. I 2002, 4621 ff.)
Initiative: Koalitionsfraktionen
(Informationen zum Gesetzgebungsverfahren)
Abstimmungsfrage: Sollen die stagnierende Entwicklung beim Abbau der Arbeitslosigkeit durch strukturelle Veränderungen am Arbeitsmarkt entgegnet werden?
Abstimmungsergebnis: 305:280:1 (Ja:Nein:Stimmenthaltung)
Ich stimme mit:
Ja
Meine Gründe: Das "Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen", welches am 1. April 2003 in Kraft treten wird, beschäftigt sich in seinen wichtigsten Regelungen mit der Einrichtung von JobCentern, Mini-Jobs und Ich-AGs.
Einrichtung von JobCentern:
Um ein modernes Dienstleistungsangebot am Arbeitsmarkt zu schaffen und die Beratung und Betreuung aus einer Hand sicherzustellen, werden die Arbeitsämter in so genannte JobCenter umgewandelt, die gemeinsame Anlaufstellen von Arbeitsamt und Trägern der Sozialhilfe umfassen. Das JobCenter soll den Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu allen erforderlichen arbeitsmarktbezogenen Beratungs-, Vermittlungs- und Integrationsleistungen sowie zu Geldleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts erschließen. Somit gehören Doppelstrukturen der Vergangenheit an. Durch die Bündelung der Aktivitäten von kommunalen Trägern und Agenturen der Arbeit werden Synergieeffekte genutzt und Parallelstrukturen abgebaut.
Schaffung der "Ich-AG":
Vormalige Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe oder Beschäftigte in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen werden bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit insbesondere mit einem Existenzgründungszuschuss für maximal drei Jahre gefördert (monatlich 600 Euro im ersten, 350 Euro im zweiten und 240 Euro im dritten Jahr). Dabei darf ein Arbeitseinkommen von 25.000 Euro im Jahr nicht überschritten werden. Zudem ist es allenfalls Familienmitglieder erlaubt, mitzuarbeiten.
Damit wollen wir vor allem Beschäftigung im Bereich der einfachen, haushaltsnahen oder dem Handwerk ähnlichen Dienstleistungen erschließen. Die Betätigung im Handwerkssektor wird durch die Reform der Handwerksordnung erleichtert.
Dass die Förderung der Existenzgründung ein viel versprechender Ansatz ist, macht auch das bisher schon erfolgreich eingesetzte Instrument des Überbrückungsgeldes deutlich. Eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) hat gezeigt, dass bei früheren Förderjahrgängen 70 Prozent der Geförderten drei Jahre nach der Gründung immer noch selbstständig waren.
Änderungen bei den so genannten "Minijobs":
Die Entgeltgrenze bei der geringfügigen Beschäftigung wird von 325 auf 400 Euro monatlich angehoben. Dabei zahlt ausschließlich der Arbeitgeber Pauschalabgaben in Höhe von insgesamt 25 Prozent. Mit der Einführung einer "Gleitzone" bei Arbeitsentgelten oberhalb von 400 Euro bis 800 Euro steigt der Beitrag der Arbeitnehmer beziehungsweise des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung nur stufenweise an, ohne dass der Sozialversicherungsschutz tangiert wird. So wird die "Teilzeitmauer" überwunden, die bisher Beschäftigung in diesem Bereich erschwert hat.
Für Minijobs ausschließlich im haushaltsnahen Bereich beträgt die Pauschalabgabe der Arbeitgeberin und des Arbeitgebers künftig lediglich 12 Prozent anstatt 25 Prozent. Außerdem wird die haushaltsnahe Beschäftigung in Privathaushalten durch Verbesserung der steuerlichen Absetzbarkeit besonders gefördert: 10 Prozent der Aufwendungen für die Beschäftigung der Minijobber können von der Steuerschuld abgesetzt werden (maximal 510 Euro/Jahr). Wer in seinem Privathaushalt eine Hilfe sozialversicherungspflichtig beschäftigt, kann 12 Prozent seiner Aufwendungen, (maximal 2.400 Euro/Jahr) absetzen. Wer haushaltsnahe Dienstleistungen über ein Unternehmen oder eine Agentur nachfragt, kann 20 Prozent (maximal 600 Euro) von der Steuerschuld abziehen. Ziel ist es, der illegalen Beschäftigung in diesem Bereich das Wasser abzugraben und den Aufbau legaler Beschäftigung im haushaltsnahen Bereich zu fördern.
Verbesserung der Eingliederungschancen von Jugendlichen mit schlechteren Startchancen:
Die Berufsausbildungsvorbereitung kann insbesondere durch Qualifizierungsbausteine erfolgen. Ziel ist, dass in verstärktem Umfang Teile der Berufsausbildungsvorbereitung auf eine spätere Berufsausbildung angerechnet werden können.
Die hohe strukturelle Arbeitslosigkeit erfordert ein Bündel von Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung. Die Vorschläge im Rahmen von Hartz II weisen in die richtige Richtung. Deshalb stimme ich dafür!
Nicolette Kressl, MdB
Deutscher Bundestag
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