Ich stimme für Sie
Arbeit und Soziales
Hartz IV (2./3. Lesung)
Datum: 17.10.2003
Gesetz:
Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
(BGBl. I 2003, 2954 ff.)
Initiative: Koalitionsfraktionen
(Informationen zum Gesetzgebungsverfahren)
Abstimmungsfrage: Sollen Langzeitarbeitslose besser und schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden?
Abstimmungsergebnis: 305:291:1 (Ja:Nein:Stimmenthaltung)
Ich stimme mit:
Ja
Meine Gründe: Bei dem "Hartz IV" genannten Gesetz steht ein zentrales Ziel im Vordergrund: Langzeitarbeitslose sollen wieder besser und schneller in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die Philosophie sozialdemokratischer Arbeitsmarktpolitik lautet "Fördern und Fordern". Wir bieten Langzeitarbeitslosen neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Wir erwarten aber auch, dass sie diese Chancen ergreifen und sich selbst um die Aufnahme einer Arbeit bemühen. Aktive Leistungen wie Beratung, Vermittlung, Weiterbildung oder auch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) haben für uns Vorrang vor passiven Leistungen, d.h. Geldzahlungen. Der traditionelle Grundsatz von SPD und Gewerkschaften "Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren" wird stärker denn je berücksichtigt.
Das vom Bundestag in 2./3. Lesung verabschiedete Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt verfolgt dabei in Übereinstimmung mit den Ergebnissen der Arbeitsgruppe "Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe" der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen die Ziele:
- Schnelle und passgenaue Vermittlung der Betroffenen in Arbeit.
- Ausreichende materielle Sicherung bei Arbeitslosigkeit in Abhängigkeit vom Bedarf.
- Vermeidung einseitiger Lastenverschiebungen zwischen den Gebietskörperschaften.
- Effiziente und bürgerfreundliche Verwaltung.
- Breite Zustimmungsfähigkeit.
Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit sowie in den durchaus kontroversen Diskussionen innerhalb der Fraktion haben wir uns zuvor auf weitere Verbesserungen und Klarstellungen für die Bürgerinnen und Bürger verständigt. Einige von ihnen habe ich exemplarisch für Sie aufbereitet:
Im Bereich der Vermögensanrechnung wird –zusätzlich zu den bisherigen im Entwurf vorgesehenen Freibeträgen - Vermögen, das vor Eintritt in den Ruhestand nicht verwertet werden kann, bis zu einem Betrag von 200 Euro je Lebensjahr und Partner, jeweils aber nicht mehr als 13.000 Euro, von der Anrechnung freigelassen. Damit soll die Lebensversicherung ebenso anrechnungsfrei bleiben wie der Rentensparvertrag bei einer Bank. Einzige Voraussetzung: Der Inhaber muss sicherstellen, dass keine Verwertung vor Eintritt in den Ruhestand möglich ist. Mit dieser neuen Form des Schutzes privater Altersvorsorge wird dem Anliegen Rechnung getragen, über die Riester-Rente hinaus Altersvorsorge zu betreiben und das aufgebaute Altersvermögen zu schützen.
Darüber hinaus werden Menschen mit Behinderungen besondere Regelungen eingeräumt: das zum Hauserwerb bestimmte Vermögen von behinderten Menschen soll grundsätzlich anrechnungsfrei bleiben. Damit tragen wir der Tatsache Rechnung, dass Menschen mit Behinderungen neben ihrem Schicksal besondere finanzielle Belastungen zu tragen haben.
Auch die Zumutbarkeitsregeln sind präzisiert worden: Als zumutbare Arbeit gilt nunmehr eine Beschäftigung, bei der jeweils der maßgebliche Tarifvertrag gilt bzw. bei der die ortsübliche Vergütung nicht unterschritten werden darf. Außerdem ist eine Beschäftigung nur dann zumutbar, wenn die Betreuung des Kindes sichergestellt ist.
Zudem sind nicht mehr die Verwaltungsgerichte, sondern die Sozialgerichte in Streitfällen zuständig. Sie sind aufgrund ihrer besonderen Sachnähe kompetenter und machen es den Bürgern leichter, Ihre Position zu vertreten.
Nach der Abstimmung im Bundestag muss die CDU/CSU im Bundesrat Farbe bekennen.
(Zu den Ergebnissen des Vermittlungsverfahren und der endgültigen Fassung des Viertens Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt gelangen Sie
hier.)
Ich stimme für das Prinzip „Fördern und Fordern“ und dafür, dass wir Arbeitslosigkeit wirksam bekämpfen. Außerdem stimme ich für einen Rechtsanspruch junger Menschen auf Vermittlung in eine Arbeits-, Ausbildungs- oder Qualifizierungsstelle innerhalb von drei Monaten!