Datum: 06.11.2003
Gesetz:
Drittes Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
(BGBl. I 2003, 3019 ff.)
Initiative: Koalitionsfraktionen
(Informationen zum Gesetzgebungsverfahren)
Abstimmungsfrage: Sollen – neben langfristigen– auch kurzfristige Maßnahmen durchgeführt werden, um den Rentenbeitragssatz auf 19,5 % im Jahr 2004 zu stabilisieren?
Abstimmungsergebnis: 341:239:0 (Ja:Nein:Stimmenthaltung)
Ich stimme mit:
Ja
Meine Gründe: Auch die notwendige Weiterentwicklung der Rentenreform des Jahres 2001 muss Impulse für die Sicherung und den Aufbau von Beschäftigung geben. Wachstum und Beschäftigung sind grundlegende Bedingungen, um die gesetzliche Rentenversicherung langfristig zu sichern. Zur Belebung der Konjunktur werden die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit den Maßnahmen der Agenda 2010 insgesamt verbessert. Die gesetzliche Rentenversicherung unterstützt dies, indem der Beitragssatz von 19,5 Prozent im Jahr 2004 beibehalten wird. Dazu sind bereits kurzfristig wirkende Maßnahmen zu ergreifen (siehe auch Zweites Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze) .
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze wird der Auszahlungstermin für Neurentnerinnen und Neurentner, deren Rente ab dem 1. April 2004 beginnt, auf das Monatsende verschoben. Die Verschiebung des Auszahlungszeitpunkts der Rente auf das Monatsende trägt dabei der Tatsache Rechnung, dass Lohnbezieher und Bezieher von Lohnersatzleistungen mehrheitlich die Leistungen erst zum Monatsende erhalten und damit nach bisheriger Rechtslage im Monat des Rentenbeginns neben der Rente noch Arbeitsentgelt beziehen konnten.
Diese Neuregelung war zustimmungsbedürftig und wurde denn auch anfangs vom Bundesrat abgelehnt. Im Vermittlungsausschuss haben wir jedoch die Zustimmung der CDU/CSU-geführten Länder im Bundesrat erreicht.
Ich stimme für notwendige Schritte zur Vermeidung noch höherer Beitragssätze in der Rentenversicherung!
Nicolette Kressl, MdB
Deutscher Bundestag
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