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Arbeit und Soziales

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Mindestlöhne


Datum: 22.01.2009

Gesetz: Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen

Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Entwurf eines Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG)

Icon Drucksache 16/10485 (Gesetzentwurf)

Icon Drucksache 16/10486 (Gesetzentwurf)

Initiative: Bundesregierung

Abstimmungsfrage: Soll der Mindestlohn auf weitere Branchen ausgeweitet werden?

Abstimmungsergebnis: 397 : 109 : 50 und 389 : 108 : 50 (Ja:Nein:Stimmenthaltung)

Abstimmung Ich stimme mit: Ja

Meine Gründe: Im Januar 2009 haben wir als Sozialdemokraten einen weiteren wichtigen Erfolg auf unserem Weg zu einem flächendeckenden Mindestlohn verzeichnen können. Dank hartnäckiger Verhandlungen unseres Arbeitsministers Olaf Scholz wurde der Mindestlohn auf sechs weitere Branchen ausgeweitet. Mit den jetzt neu geregelten Berufsgruppen (Pflegebranche, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Abfallwirtschaft, Bergbauspezialdienste, industrielle Großwäschereien und Weiterbildung) profitieren nun rund 3,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Mindestlohn.

Dies wurde mit der 2./3. Lesung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (Drs. 16/10486, 16/11669) beschlossen. Zusammen mit dem ebenfalls in 2./3. Lesung beschlossenen Mindestarbeitsbedingungengesetz (Drs. 16/10485, 16/11669) und den im Koalitionsausschuss beschlossenen Sonderregelungen für die Zeitarbeitsbranche konnten damit für weitere 1,7 Millionen Beschäftigte fairere Löhne erkämpft werden.

Wir haben diesen Erfolg aus rechtstechnischen Gründen in zwei getrennten Gesetzen erstritten, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einerseits und dem Mindestarbeitsbedingungengesetz andererseits. Die Abgrenzung zwischen beiden Gesetzen erfolgt anhand des Kriteriums "Tarifbindung von 50 Prozent". Wenn die tarifgebundenen Arbeitgeber eines Wirtschaftszweiges bundesweit oder regional mehr als 50 Prozent der in der Branche tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, gilt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Liegt die Tarifbindung der Branche unter 50 Prozent gilt das Mindestarbeitsbedingungengesetz. Mindestlöhne können damit in jeder Branche entweder auf der Grundlage des einen oder des anderen Gesetzes festgelegt werden. Es bleiben keine "weißen Flecken", durch die sich windige Arbeitgeber um die Regelung drücken können.

Voraussetzung ist beim Arbeitnehmer-Entsendegesetz der Antrag einer Tarifvertragspartei auf Allgemeinverbindlicherklärung und beim Mindestarbeitsbedingungengesetz ein durch den sog. Hauptausschuss (ein Gremium, das aus unabhängigen Experten besteht) festgestelltes Erfordernis zur Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen. In einem Fachausschuss werden dann die Mindestarbeitsentgelte festgelegt und durch eine entsprechende Rechtsverordnung der Bundesregierung in Kraft gesetzt.

Für die Zeitarbeitsbranche hat der Koalitionsausschuss eine Sonderregelung vereinbart, die den von der Wirtschaftskrise besonders betroffenen Leiharbeitern einen Schutz vor Lohndumping garantiert. Für die Leiharbeit soll eine Lohnuntergrenze über eine Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) etabliert werden. Im AÜG ist derzeit grundsätzlich festgelegt, dass Zeitarbeiter den gleichen Lohn erhalten müssen wie die Stammbelegschaft. Davon kann durch Tarifvertrag oder Verweis auf einen Tarifvertrag abgewichen werden. Das geschieht in der Praxis in fast allen Betrieben. Die SPD hat jetzt durchgesetzt, dass durch Verweis auf einen Tarifvertrag eine Lohnuntergrenze nicht unterschritten werden darf. Die Lohnuntergrenze wird über eine Verordnung der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesarbeitsministers in Kraft gesetzt.

Ich stimme dafür, dass jeder Mensch in Würde arbeiten können soll. Ich stimme für eine gerechte Entlohnung und gegen Dumpinglöhne.

Mein Ziel und das der SPD ist: Gerechte Löhne für gute Arbeit. Deshalb machen wir uns auch weiterhin für einen flächendeckenden Mindestlohn stark.

© Nicolette Kressl, MdB - Deutscher Bundestag - Platz der Republik - 11011 Berlin