Datum: 26.09.2003
Gesetz:
Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz)
(BGBl. I 2003, 2190 ff.)
Initiative: Koalitionsfraktionen, CDU/CSU-Fraktion
(Informationen zum Gesetzgebungsverfahren)
Abstimmungsfrage: Soll das Gesundheitssystem reformiert werden?
Abstimmungsergebnis: 517:54:3 (Ja:Nein:Stimmenthaltung)
Ich stimme mit:
Ja
Meine Gründe: Am 26. September 2003 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) verabschiedet. Zum 1. Januar 2004 wird die Gesundheitsreform mit umfassenden strukturellen Erneuerungen im deutschen Gesundheitswesen in Kraft treten. Damit ist ein wichtiger Baustein der Agenda 2010 umgesetzt, den Regierung und Opposition gemeinsam im Konsens erarbeitet haben.
Mit der Gesundheitsreform soll die Qualität der medizinischen Versorgung verbessert werden und zugleich das Gesundheitssystem bezahlbar bleiben. Deshalb müssen alle Beteiligten, sowohl Patienten und Versicherte als auch Krankenkassen, Ärzte und Ärztinnen, Apotheker und Apothekerinnen sowie die Pharmaindustrie ihren Beitrag leisten. Die ausgewogene Verteilung der Lasten ist erforderlich, um den durchschnittlichen Beitrag zur Krankenversicherung nachhaltig auf unter 14 Prozent zu senken, die Lohnnebenkosten zu entlasten und mehr Beschäftigung zu ermöglichen. Die Belastungen sind sozial ausgewogen, ohne den Einzelnen zu überfordern; so liegt zum Beispiel die Belastungsgrenze für Zuzahlungen bei zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens, für chronisch Kranke sogar nur bei einem Prozent. Für Familien mit Kindern gibt es besondere Freibeträge.
Und die Gesundheitsreform wirkt. Das zeigen unmissverständlich sämtliche Vergleichszahlen und Bilanzen: So hat beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung in den ersten drei Quartalen 2004 einen Überschuss von rund 2,64 Mrd. Euro erzielt. Im gleichen Zeitraum des Vorjahrs hatten die Krankenkassen noch ein Defizit von rd. 2,6 Mrd. Euro zu verkraften. Inzwischen profitieren 28 Millionen Versicherte von gesunkenen Krankenkassenbeiträgen. Die Entlastungswirkungen der Gesundheitsreform von 9 bis 10 Mrd. Euro für das Jahr 2004 wurden aller Voraussicht nach erreicht und die Einspareffekte des GKV-Modernisierungsgesetzes halten unvermindert an.
Ohne die Reform läge der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz heute nicht bei 14,2 Prozent, sondern hätte sich auf rd. 15 Prozent entwickelt. Acht Milliarden Euro hätten zusätzlich aufgebracht werden müssen, um den Beitragssatz stabil zu halten. Das haben wir mit der Reform verhindert.
Angesichts der positiven Finanzentwicklung sind weitere Beitragssatzsenkungen notwendig und möglich. Die hohe Überschussentwicklung zeigt eindeutig, dass - entgegen der erklärten Absicht des Gesetzgebers - häufig einer schnelleren Schuldentilgung Vorrang vor Beitragssatzsenkungen eingeräumt und die vorhandenen Spielräume für Beitragssatzsenkungen bislang bei weitem nicht ausgeschöpft wurden.
Ich stimme für mehr Qualität, mehr Mitsprache und mehr Effizienz im Gesundheitssystem!
Nicolette Kressl, MdB
Deutscher Bundestag
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