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Ich stimme für Sie

Gesundheit

Ich stimme für Sie Linie

Gesundheitsreform


Datum: 02.02.2007

Gesetz: Gesetzentwurf zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung

Icon Drucksache 16/3100

Icon Drucksache 16/4200

Initiative: Fraktionen der CDU/CSU und der SPD

Abstimmungsfrage: Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform (im Wortlaut: "zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung") zu?

Abstimmungsergebnis: 378 : 207 : 8 (Ja:Nein:Stimmenthaltung)

Abstimmung Ich stimme mit: Ja

Meine Gründe: Nach langwierigen Verhandlungen hat die Koalitionsarbeitsgruppe eine Einigung bei der Gesundheitsreform erzielt. Ein zentraler Punkt, den die SPD durchgesetzt hat, ist die allgemeine Versicherungspflicht für alle. Der Schutz durch eine Krankenversicherung ist ein soziales Recht - und das ist jetzt gesetzlich verankert. Die Gesundheitsreform beinhaltet auch einen erweiterten Pflichtleistungskatalog der GKV. Das verbessert die Versorgungsqualität für die Versicherten, insbesondere für ältere und schwerkranke Patientinnen und Patienten. Innerhalb der PKV wird erstmals Wettbewerb ermöglicht, und zwar durch die Möglichkeit der Übertragung der Altersrückstellungen (die sog. Portabilität) und durch den Basistarif mit Kontrahierungszwang (bezeichnet die gesetzlich auferlegte Pflicht zur Annahme eines Vertragsangebotes).
Ich halte diese Reform für einen notwendigen Schritt in die richtige Richtung. Wie es auch in der Erklärung steht, die ich unterzeichnet habe und die hier veröffentlicht ist, müssen bestimmte Punkte, wie z.B. die Finanzierungsstruktur, weiter diskutiert werden.

Ich stimme für eine bessere Versorgung jedes einzelnen Patienten!

Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Renate Schmidt (Nürnberg), Petra Ernstberger, Marianne Schieder, Dr. Carl-Christian Dressel, Wolfgang Grotthaus, Nicolette Kressl und Klaus Brandner (alle SPD) zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) (Tagesordnungspunkt 27 a)

Nachdem denen, die dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung in zweiter und dritter Lesung zustimmen, öffentlich unterstellt wird, sie würden ihrem Gewissen nicht folgen und von ihren Fraktionen als „Stimmvieh“ missbraucht, erklären wir hiermit:

Erstens. Wir stimmen dem oben genannten Gesetz im Sinne des Artikels 38 GG nach sorgfältiger Prüfung und ausführlichen Gesprächen mit Betroffenen vor Ort zu.

Zweitens. Wir sind im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens nicht belogen, getäuscht oder ausgetrickst worden, haben im Gegenteil auf offene oder strittige Fragen umfassende Antworten erhalten. Konstruktive und finanzierbare Vorschläge haben häufig zu Änderungen des ursprünglichen Gesetzentwurfs geführt.

Drittens. Nicht wenige derer, die seitens der Unionsfraktion nicht zustimmen, tun dies, weil sie weiterhin das Modell einer Kopfpauschale und einer überwiegend privaten Vorsorge durchsetzen wollen. Andere führen für ihr ablehnendes Stimmverhalten Sorgen von im Gesundheitswesen Tätigen und Institutionen an, ohne sich selbst die Mühe gemacht zu haben, finanzierbare Änderungsvorschläge vorzulegen. Wir dagegen halten den gefundenen Kompromiss für tragfähig und die Strukturreformen für zukunftsweisend. Es ist begrüßenswert, dass Leistungen nicht eingeschränkt werden. Wir halten es für notwendig, dass die Grundlagen für den Morbiditätsausgleich rechtzeitig vorliegen. Wir halten die Finanzierungsstruktur für verbesserungsfähig; denn auch dieses Gesetz ist keine „Jahrhundertreform“, wird verändert werden und verändert werden müssen.

© Nicolette Kressl, MdB - Deutscher Bundestag - Platz der Republik - 11011 Berlin