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Zahnersatz


Datum: 26.11.2004

Gesetz: Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz

Icon (BGBl. 2004 I, 3445 ff.)

Initiative: Koalitionsfraktionen

Icon (Informationen zum Gesetzgebungsverfahren)

Abstimmungsfrage: Soll der Zahnersatz im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben?

Abstimmungsergebnis: 303:286:0 (Ja:Nein:Stimmenthaltung)

Abstimmung Ich stimme mit: Ja

Meine Gründe: Mit dem Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz wird der Zahnersatz durch einen Sonderbeitrag der Arbeitnehmer in Höhe von 0,45 Punkten des Kassenbeitragssatzes ab dem 1. Juli 2005 finanziert. Damit bleibt der Zahnersatz Teil der gesetzlichen Krankenversicherung. Unsere Lösung ist sozial verträglich, unbürokratisch und einkommensabhängig – und sie entlastet die Lohnnebenkosten.

Dem war vorangegangen, dass sich die Union im Vermittlungsausschuss zur Gesundheitsreform mit ihrer Forderung durchgesetzt hatte, den Zahnersatz aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung auszugliedern und durch eine einheitliche Pauschale für alle Versicherten zu ersetzen. Gering- wie Bestverdiener sollten den gleichen einheitlichen Betrag zahlen. Doch die Kopfpauschale erwies sich als bürokratisches Monstrum: zu aufwändig, zu teuer, zu ungerecht in der finanziellen Belastung.

Da die Gesundheitsreform auf einem Kompromiss mit der Union im Vermittlungsausschuss beruhte, wollten wir für die jetzt gefundene Regelungen einvernehmlich mit der Union eine Lösung finden. Das war leider nicht möglich. Die Union ist zerstritten und eine Vereinbarung mit der Union nicht möglich.

Also haben wir das Gesetz alleine verabschiedet. Wir haben gehandelt und Verantwortung übernommen. Unsere Lösung sieht vor:

  • Der Zahnersatz bleibt in der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine Wahloption entfällt. Der Leistungskatalog und die vereinbarten Leistungsverbesserungen bleiben erhalten.


  • Ab dem 1. Juli 2005 wird von den Versicherten ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozentpunkten für die Finanzierung des Zahnersatzes und des Krankengeldes erhoben. Im Gegenzug sinken die allgemeinen Krankenkassenbeiträge um 0,9 Prozentpunkte.


Die Arbeitgeber können bis zum Jahr 2007 insgesamt um 9 Mrd. Euro entlastet werden. Im gleichen Maß wird auch der Kostendruck in den Unternehmen verringert.

Ich stimme für eine sozial verträgliche, unbürokratische und einkommensabhängige Finanzierung beim Zahnersatz!

© Nicolette Kressl, MdB - Deutscher Bundestag - Platz der Republik - 11011 Berlin