Datum: 26.11.2004
Gesetz:
Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz
(BGBl. 2004 I, 3445 ff.)
Initiative: Koalitionsfraktionen
(Informationen zum Gesetzgebungsverfahren)
Abstimmungsfrage: Soll der Zahnersatz im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben?
Abstimmungsergebnis: 303:286:0 (Ja:Nein:Stimmenthaltung)
Ich stimme mit:
Ja
Meine Gründe: Mit dem Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz wird der Zahnersatz durch einen Sonderbeitrag der Arbeitnehmer in Höhe von 0,45 Punkten des Kassenbeitragssatzes ab dem 1. Juli 2005 finanziert. Damit bleibt der Zahnersatz Teil der gesetzlichen Krankenversicherung. Unsere Lösung ist sozial verträglich, unbürokratisch und einkommensabhängig – und sie entlastet die Lohnnebenkosten.
Dem war vorangegangen, dass sich die Union im Vermittlungsausschuss zur Gesundheitsreform mit ihrer Forderung durchgesetzt hatte, den Zahnersatz aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung auszugliedern und durch eine einheitliche Pauschale für alle Versicherten zu ersetzen. Gering- wie Bestverdiener sollten den gleichen einheitlichen Betrag zahlen. Doch die Kopfpauschale erwies sich als bürokratisches Monstrum: zu aufwändig, zu teuer, zu ungerecht in der finanziellen Belastung.
Da die Gesundheitsreform auf einem Kompromiss mit der Union im Vermittlungsausschuss beruhte, wollten wir für die jetzt gefundene Regelungen einvernehmlich mit der Union eine Lösung finden. Das war leider nicht möglich. Die Union ist zerstritten und eine Vereinbarung mit der Union nicht möglich.
Also haben wir das Gesetz alleine verabschiedet. Wir haben gehandelt und Verantwortung übernommen. Unsere Lösung sieht vor:
Nicolette Kressl, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik
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Fax: 0 30 - 22 77 65 01
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