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Finanzen, Steuern und Haushalt

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Haushaltsbegleitgesetz 2005


Datum: 26.11.2004

Gesetz: Haushaltsbegleitgesetz 2005

Icon (BGBl. 2004 I, 3702 ff.)

Initiative: Koalitionsfraktionen

Icon (Informationen zum Gesetzgebungsverfahren)

Abstimmungsfrage: Sollen Maßnahmen zum Subventionsabbau in der Landwirtschaft getroffen werden?

Abstimmungsergebnis: 304:285:0 (Ja:Nein:Stimmenthaltung)

Abstimmung Ich stimme mit: Ja

Meine Gründe: Ein Bestandteil des Haushalts 2005 ist das Wiederaufgreifen von Maßnahmen zum Subventionsabbau im Bereich der Landwirtschaft. Die bereits im Haushaltsbegleitgesetz 2004 enthaltenen und dann von CDU/CSU im Vermittlungsverfahren Ende letzten Jahres verhinderten Maßnahmen sind nun im Haushaltsbegleitgesetz 2005 durch Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates beschlossen worden.

Um wichtige Zukunftsinvestitionen finanzieren zu können, müssen wir Subventionen abbauen. Die Opposition hat durch ihre kurzsichtige, parteitaktisch motivierte Verweigerungshaltung im Bundesrat im vergangenen Jahr sowohl beim Steuervergünstigungsabbaugesetz als auch beim Haushaltsbegleitgesetz notwendigen Subventionsabbau verhindert.

Es ist daher erforderlich im Bereich der Landwirtschaft, der im laufenden Jahr von Subventionsabbaumaßnahmen weitgehend verschont wurde, zwei Maßnahmen zum Subventionsabbau umzusetzen. Diese entsprechen im Wesentlichen dem, was bereits im letzten Jahr ausführlich diskutiert und beschlossen wurde:

  • Die Vergütung der Mineralölsteuer für den in der Land- und Forstwirtschaft verwendeten Dieselkraftstoff soll ab dem 1. Januar 2005 auf 10.000 Liter je land- und forstwirtschaftlichem Betrieb im Jahr begrenzt und ein Selbstbehalt von 350 Euro eingeführt werden. Dies soll ab dem Haushaltsjahr 2006 Entlastungen von 287 Millionen Euro im Jahr bringen. Durch die Erhöhung beim Agrardiesel soll die Landwirtschaft angehalten werden, auf steuerfreien Biodiesel umzusteigen.


  • Außerdem wird der Bundeszuschuss zur Krankenversicherung der Landwirte ab 2005 reduziert. In der landwirtschaftlichen Krankenversicherung kommen die Beitragszahler bisher nur für die Verwaltungskosten und nicht für die Leistungen der Altenteiler auf; die Leistungen für die Altenteiler werden durch einen Bundeszuschuss finanziert. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden dagegen mittlerweile 30 % der Beiträge für die Leistungen und die Verwaltungskosten der Rentner verwendet. Der starke Strukturwandel rechtfertigt einen Bundeszuschuss, die demografische Entwicklung trifft aber alle Krankenversicherungssysteme. Die Kürzung des Bundeszuschusses bedeutet somit eine Angleichung an die gesetzliche Krankenversicherung.


Das Haushaltsbegleitgesetz 2005 bringt für die Landwirte Belastungen. Das ist unbestritten. Es ist allerdings kein Sonderopfer der Landwirtschaft. Der gesamte Haushalt 2005 ist ein Konsolidierungshaushalt. Wir müssen Subventionen abbauen. Daran führt auch in der Landwirtschaft kein Weg vorbei.

Ich stimme für gleichmäßige Verteilung der Lasten bei der Konsolidierung unserer Haushalte.

© Nicolette Kressl, MdB - Deutscher Bundestag - Platz der Republik - 11011 Berlin