Datum: 20.03.2009
Gesetz:
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD sowie der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz - FMStErgG)
16/12100, 16/12224, 16/12316 und 16/12343*__*
Drucksache 16/12100
Drucksache 6/12224
Drucksache 16/12316
Initiative: Bundesregierung, SPD-Fraktion, CDU/CSU-Fraktion
Abstimmungsfrage: Sollen zusätzliche Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzmärkte ergriffen werden?
Abstimmungsergebnis: 379 : 107 : 46 (Ja:Nein:Stimmenthaltung)
Ich stimme mit:
Ja
Meine Gründe: Als Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium bin ich im Team des "Krisenmanagers" Peer Steinbrück unmittelbar mit den Maßnahmen gegen die Verwerfungen an den Finanzmärkten befasst. Jeder weiß: Ein stabiler und funktionsfähiger Finanzmarkt ist von existentieller Bedeutung für unser Wirtschaftssystem und unsere Volkswirtschaft. Und wenn dieses öffentliche Gut in Gefahr ist, muss eingegriffen werden. Deshalb wurde am 6. März in 1. Lesung das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz
(FMStErgG, Drs. 16/12100) beraten.
Das im letzten Oktober beschlossene Gesetz zur Stabilisierung des Finanzmarkts hat bereits entscheidend zur Beruhigung des deutschen Finanzsektors beigetragen. In den letzten Monaten hat sich allerdings die Notwendigkeit gezeigt, das Gesetz an verschiedenen Stellen durch Änderungen zu ergänzen, damit die Stabilisierungsmaßnahmen schneller und sicher greifen können.
Um das öffentliche Gut "Finanzmarktstabilität" zu sichern, wird mit diesem Gesetz die zeitlich befristete Möglichkeit geschaffen, Anteile an einem Unternehmen des Finanzsektors gegen eine angemessene Entschädigung zu verstaatlichen. Diese Verstaatlichung wird allerdings als letztes Mittel gesehen, denn sie ist nachvollziehbar nicht unzumstritten. Sie ist nur dann zulässig, wenn andere rechtlich und wirtschaftlich zumutbare Lösungen zur Sicherung der Finanzmarktstabilität ausgeschöpft wurden, diese aber nicht ausreichend sind. Die Option der Verstaatlichung steht nicht auf Dauer zur Verfügung und soll allein zur Bewältigung der Finanzkrise zulässig sein. Die Möglichkeit, ein Enteignungsverfahren einzuleiten, endet am 30. Juni 2009. Wird die Möglichkeit zur Verstaatlichung tatsächlich genutzt, so ist das Unternehmen nach seiner nachhaltigen Stabilisierung wieder zu privatisieren.
Um eine staatliche Kontrollübernahme eines in Schieflage geratenen Finanzdienstleisters mit milderen Mitteln zu ermöglichen, sieht das Ergänzungsgesetz als erste Stufe gesellschaftsrechtliche Erleichterungen zum Mehrheitserwerb vor. Durch eine Erweiterung und Flexibilisierung der gesellschaftsrechtlichen Instrumente sollen Rekapitalisierungsmaßnahmen durch den Fonds erleichtert werden. So wird zum Beispiel die Einberufungsfrist für die Hauptversammlung zur Beschlussfassung über eine nötige Kapitalerhöhung auf einen Tag verkürzt. Kapitalerhöhungen werden außerdem erleichtert, indem der Kapitalerhöhungsbeschluss mit einfacher Mehrheit gefasst werden kann.
Ferner wird eine Schadensersatzpflicht für Aktionäre eingeführt, die den Fortbestand der Gesellschaft durch Rechtsmittel verzögern (Stichwort "Berufskläger"). Außerdem wird mehr Flexibilität bei der Vergabe von Garantien eingeräumt und die mögliche Laufzeit wird von derzeit bis zu
36 Monaten auf bis zu 60 Monate verlängert. Damit werden wirkungsvollere Möglichkeiten geschaffen, dass sich der Staat - wenn nötig - schnell an Finanzinstituten beteiligen kann.
Erst in einer zweiten Stufe kommt - als letzte Möglichkeit - die Verstaatlichung in Betracht. Die Aufgabe ist dabei nicht, einzelne Bankhäuser zu retten, sondern für ein stabiles Finanzsystem zu sorgen und einen Domino-Effekt zu verhindern. Es geht darum, das, was an öffentlichen Mitteln bereitgestellt ist, im Interesse der Steuerzahler abzusichern.
Ich stimme für die Rettung unseres Finanzsystems und den verantwortungsvollen Umgang mit dem dabei eingesetzten Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Nicolette Kressl, MdB
Deutscher Bundestag
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