Datum: 24.09.2004
Gesetz:
Zweites Gesetz zur Änderung des Zivildienstgesetzes und anderer Vorschriften
(BGBl. 2004 I, 2358 ff.)
Initiative: Koalitionsfraktionen
(Informationen zum Gesetzgebungsverfahren)
Abstimmungsfrage: Soll der Zivildienst weiter modernisiert werden?
Abstimmungsergebnis: 305:275:0 (Ja:Nein:Stimmenthaltung)
Ich stimme mit:
Ja
Meine Gründe: Mit der Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates in namentlicher Abstimmung kann die Verkürzung des Zivildienstes von zehn auf neun Monate wie geplant zum 1. Oktober 2004 in Kraft treten. Gleichzeitig haben wir Planungssicherheit für die Wohlfahrtsverbände und Träger des Zivildienstes geschaffen.
Darüber hinaus wird mit dem Zweiten Zivildienstgesetzänderungsgesetz eine Reihe weiterer Veränderungen geregelt. So werden junge Menschen künftig nur noch bis zum Alter von 23 Jahren zum Wehr- und Zivildienst herangezogen. Für Abiturienten und Fachoberschüler, die einen Ausbildungsvertrag oder eine Zusage für eine betriebliche Ausbildung vorweisen können, besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag vom Wehr- und Zivildienst zurückstellen zu lassen. Verheiratete Zivildienstpflichtige und Zivildienstpflichtige in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft werden nicht mehr einberufen. Zudem haben wir die Zurückstellungsregelungen während des Studiums präzisiert.
Unter dem Gesichtspunkt der gerechten Behandlung aller Wehrpflichtigen spricht heute nichts mehr dafür, dass der Zivildienst länger dauert als der Wehrdienst. Mit der Angleichung der Dauer des Zivildienstes an die des Wehrdienstes sowie durch die Absenkung der Heranziehungszahlen sind wir dem Ziel unserer Koalitionsvereinbarung - für mehr Wehrgerechtigkeit zu sorgen - ein entscheidendes Stück näher gekommen.
Außerdem werden die gesetzlich geregelten Freiwilligendienste nunmehr als Befreiungstatbestand bei der so genannten "Dritte Söhne Regelung" anerkannt. Wir haben damit ein wichtiges Zeichen für die Anerkennung und Förderung der Freiwilligendienste gesetzt. Die Freiwilligendienste haben sich neben dem Zivildienst zu einer wertvollen Unterstützung unserer Sozialsystems entwickelt und sollen die Zukunftsfähigkeit des sozialen Sektors mit gewährleisten.
Ich stimme für die Gleichstellung von Wehrdienstleistenden und Zivildienstleistenden, deren Beitrag für unser Gemeinwesen Respekt und Anerkennung verdient!
Nicolette Kressl, MdB
Deutscher Bundestag
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