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Gottesbezug im Europäischen Verfassungsvertrag


Datum: 11.12.2003

Antrag: Gottesbezug im Europäischen Verfassungsvertrag

Icon (BT-Drucks. 15/1695)

Initiative: CDU/CSU-Fraktion

Abstimmungsfrage: Soll auf die Grundlagen der christlich-abendländischen Wertetradition und die Verantwortung vor Gott in der Präambel der Europäischen Verfassung Bezug genommen werden?

Abstimmungsergebnis: 265:314:4 (Ja:Nein:Stimmenthaltung)

Abstimmung Ich stimme mit: Nein

Meine Gründe: Grundsätzlich befürworte ich einen Gottesbezug in der europäischen Verfassung. Die Erwähnung Gottes in der Präambel der EU-Verfassung würde daran erinnern, dass keine Ideologie absolute Geltung über Menschen beanspruchen darf. Das wäre eine Mahnung, die vor dem Hintergrund der jüngeren deutschen wie der europäischen Geschichte für sich Verfassungsrang beanspruchen kann.

Jedoch verengt der Antrag von CDU/CSU-Fraktion den Gottesbezug auf die christlich-abendländische Ausrichtung und verkennt damit andere monotheistische und weitere Glaubenstraditionen in Europa. Zum anderen fehlt es dem Antrag an der nötigen Sensibilität. Ein Gottesbezug stellt keine gemeinsame europäische Verfassungstradition dar. Nur wenige Verfassungen der EU-Mitgliedsstaaten kennen überhaupt einen Gottesbezug. Für andere Staaten ist hingegen der Laizismus sogar konstitutiv, wie z. B. in Frankreich.

Deshalb halte ich die nun in die europäische Verfassung aufgenommene Formulierung für den deutlich gelungeneren Weg: Einen direkten Gottesbezug wird es in der Verfassung nicht geben. Vielmehr hat man sich auf einen allgemeinen Verweis auf die religiösen und kulturellen Traditionen Europas geeinigt.

Ich verfechte Weltoffenheit und Toleranz als Kennzeichen der Europäischen Verfassung, die geforderte Festlegung entspricht dieser Maxime meiner Meinung nach nicht.

© Nicolette Kressl, MdB - Deutscher Bundestag - Platz der Republik - 11011 Berlin