Datum: 16.06.2004
Gesetz:
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Europäisches Haftbefehlsgesetz)
(BGBl. I 2004, 1748 ff.)
Initiative: Bundesregierung
(Informationen zum Gesetzgebungsverfahren)
Abstimmungsfrage: Soll der so genannte Europäische Haftbefehl in das deutsche Recht umgesetzt werden?
Abstimmungsergebnis: 334:250:2 (Ja:Nein:Stimmenthaltung)
Ich stimme mit:
Ja
Meine Gründe: Der Europäische Haftbefehl vereinfacht das Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und verkürzt die Dauer der Auslieferungsverfahren. Mit einer so genannten „Positivliste“ erspart er den Mitgliedstaaten bei über 30 Deliktsgruppen die aufwändige Prüfung, ob die Tat in beiden Staaten strafbar ist.
Einer der Kernbereiche einer effektiven Verbrechensbekämpfung in Europa ist die rasche Überstellung von Straftätern an einen anderen Mitgliedsstaat. Deshalb hat der Rat der Europäischen Union die Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund der Anschläge von Madrid unlängst nachdrücklich dazu aufgefordert, alle noch erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Europäischen Haftbefehl vollständig und unverzüglich umzusetzen. Dem ist die Bundesrepublik Deutschland nachgekommen. Der Einspruch des Bundesrates mit den Stimmen der unionsgeführten Bundesländer ist umso unverständlicher, als der Bundestag den Entwurf erst im März 2004 mit den Stimmen aller Fraktionen angenommen hatte.
Ich stimme für mehr Sicherheit und eine effektive Strafverfolgung!
Nicolette Kressl, MdB
Deutscher Bundestag
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