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Ich stimme für Sie

Europa

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EU-Beitritt von Rumänien und Bulgarien


Datum: 26.10.2006

Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 25. April 2005 über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union

Icon (Bundestags-Drucksache 16/2293)

Initiative: Bundesregierung

Abstimmungsfrage: Stimmen Sie dem Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union zu?

Abstimmungsergebnis: 529:12:10 (Ja:Nein:Stimmenthaltung)

Abstimmung Ich stimme mit: Ja

Meine Gründe: Die EU-Mitgliedschaft von Rumänien und Bulgarien ist im europäischen wie im deutschen Interesse. Der Beitritt dieser beiden Länder bildet den Abschluss der historischen Osterweiterung und damit der Überwindung der europäischen Teilung. Er ist ein politischer, ökonomischer, sicherheitspolitischer und kultureller Zugewinn, von dem die gesamte Europäische Union, vor allem aber Deutschland profitiert.



Bulgarien und Rumänien haben in den fünfzehn Jahren ihrer EU-Beitrittsvorbereitungen einen beeindruckenden Reformprozess durchlaufen und bemerkenswerte Veränderungen erreicht. Der Beitritt beider Länder wird das reibungslose Funktionieren der EU nicht beeinträchtigen. Dennoch sind in einigen Bereichen weitere Fortschritte notwendig, die in den bis zum Beitritt verbleibenden Monaten und darüber hinaus erreicht werden müssen.



Dazu hat die EU-Kommission gewisse Auflagen formuliert, die die Mitgliedschaft konditionieren. Es handelt sich um Schutzmaßnahmen, die als letztes Mittel eingesetzt werden, um bestimmten Problemen oder Bedrohungen des Funktionierens der Union vorzubeugen oder Abhilfe zu schaffen, wobei die Verhältnismäßigkeit jeglicher Maßnahme, die als Reaktion auf einen Mangel ergriffen wird, gewahrt werden muss. Das für alle Mitgliedstaaten geltende EU-Recht sieht für unterschiedliche Bereiche der EU-Politik verschiedene Schutzmaßnahmen vor. Darüber hinaus enthält der Beitrittsvertrag mit Bulgarien und Rumänien weitere Schutzbestimmungen, um mögliche, mit dem Beitritt verbundene Schwierigkeiten abzufedern. Die folgenden drei Schutzmaßnahmen können für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren nach dem Beitritt angewendet werden:


  • allgemeine wirtschaftliche Schutzmaßnahmen;

  • Schutzmaßnahmen bei einer Beeinträchtigung der Funktion des Binnenmarkts (Wettbewerb, Energie, Verkehr, Telekommunikation, Landwirtschaft sowie Verbraucher- und Gesundheitsschutz (z. B. Lebensmittelsicherheit));

  • Schutzklauseln im Bereich Justiz und Inneres (Insolvenzverfahren, Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung, unbestrittene Forderungen und der europäische Haftbefehl).


Die Maßnahmen können für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren nach dem Beitritt beschlossen werden, sind aber auch darüber hinaus anwendbar, wenn die Situation dies weiterhin erfordert. Aufgrund von einschlägigen Fortschritten kann die Europäische Kommission diese Maßnahmen in geeigneter Weise anpassen, die Dauer ihrer Anwendung verkürzen oder die Maßnahmen aufheben. Die Maßnahmen können bereits vor dem Beitritt beschlossen werden, treten aber frühestens zum Zeitpunkt des Beitritts in Kraft. Diese Konditionierung ist aus meiner Sicht wichtig und richtig, denn nur bei nachgewiesener Beitrittsreife wird die Mitgliedschaft beiden Seiten zum Vorteil gereichen. Deshalb muss der Reformdruck aufrechterhalten bleiben, damit bis zum Jahresende noch vorhandene Mängel beseitigt werden. Diese Klauseln bieten ausreichende Garantien, dass der Beitritt von Bulgarien und Rumänien fristgerecht zum 1. Januar 2007 erfolgen kann (diese Beitrittstermin-Empfehlung wurde übrigens am 26. September 2006 durch die EU-Kommission bestätigt).



Der Bundesrat wird sein abschließendes Votum am 24. November abgeben, so dass die Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde in Rom im Dezember dieses Jahres fristgerecht erfolgen kann. Ich bin zuversichtlich, dass Rumänien und Bulgarien ihren Verpflichtungen nachkommen und noch vorhandene Mängel beseitigen werden, so dass im Januar 2007 die fünfte Erweiterungsrunde der Europäischen Union vollendet werden kann.



Um diesen Erweiterungsprozess zu unterstützen, habe ich heute mit Ja gestimmt!

© Nicolette Kressl, MdB - Deutscher Bundestag - Platz der Republik - 11011 Berlin