Datum: 11.04.2008
Gesetz:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes
Drucksache 16/7981 (Gesetzentwurf)
Drucksache 16/8658 (Beschlussempfehlung und Bericht)
Initiative: Rene Röspel, Ilse Aigner, Jörg Tauss und weitere Abgeordnete, fraktionsübergreifend
Abstimmungsfrage: Stimmen Sie der einmaligen Verschiebung des Stichtages im Rahmen des Stammzellgesetzes auf den 1. Mai 2007 zu?
Abstimmungsergebnis: 346 : 228 : 6 (Ja:Nein:Stimmenthaltung)
Ich stimme mit:
Ja
Meine Gründe: In Deutschland sind die Herstellung, Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen grundsätzlich verboten. Am 25.April 2002 wurde das Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes in Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz) mit großer Mehrheit vom Bundestag verabschiedet. Ausschließlich zu Forschungszwecken und unter strengen Auflagen können seither Einfuhr und Verwendung genehmigt werden. Liegt keine Genehmigung vor, sind Einfuhr und Verwendung strafbar.
Voraussetzung für eine Genehmigung ist, dass die menschlichen embryonalen Stammzellen in Übereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland dort vor dem 1. Januar 2002 (Stichtag) gewonnen wurden. Außerdem prüfen die Genehmigungsbehörde (Robert-Koch-Institut, RKI) und die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung jedes zur Genehmigung eingereichte Forschungsprojekt. Es wird geprüft, ob es hochrangige Forschungsziele verfolgt und ob alle anderen Möglichkeiten zur Forschung an der Fragestellung bereits ausgeschöpft wurden (z.B. im Tierversuch). Nur wenn der mit dem Forschungsvorhaben angestrebte Erkenntnisgewinn sich voraussichtlich ausschließlich mit embryonalen Stammzellen erreichen lässt, wird eine Genehmigung gewährt.
Durch diese Regelung wurde ein Ausgleich zwischen den Anliegen der Forschung (z.B. zum besseren Verständnis zellbiologischer Prozesse) und den ethischen Bedenken gegen eine verbrauchende Embryonenforschung erzielt.
Ich halte die embryonale Stammzellenforschung für sehr wichtig. Sie kann uns helfen, den menschlichen Körper und dessen gesamte Struktur und Funktionsweise besser zu verstehen. Mit den daraus gewonnenen Erkenntnissen könnten in Zukunft schwere Krankheiten verstanden und somit geheilt werden.
Das Problem ist nun, dass seit der Verabschiedung des Gesetzes die Zahl der vor dem Stichtag gewonnenen Zellen erheblich gesunken ist. Dadurch stehen immer weniger Zelllinien für die Forschung in der Bundesrepublik Deutschland zu Verfügung.
Außerdem führt die strafrechtliche Begrenzung der Regelung des Stammzellengesetzes zu großer Unsicherheit bei den betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Wenn deutsche WissenschaftlerInnen an internationalen Kooperationen teilnehmen, machen sie sich strafbar. Dies gilt auch, wenn sie nicht einmal selbst mit embryonalen humanen Stammzellen forschen.
Die Veränderung des Stammzellgesetzes beinhaltet die Verschiebung des Stichtages und eine Klarstellung im Bezug auf den strafrechtlichen Aspekt.
Der Stichtag wird einmalig auf den 1.Mai 2007 verschoben. Damit ist gewährleistet, dass deutsche WissenschaftlerInnen Forschung mit bereits existierenden Stammzelllinien betreiben können. Der Schutzmechanismus des Stammzellengesetzes bleibt aber erhalten. Er gewährleistet weiterhin auf diese Weise, dass von Deutschland kein Anreiz ausgeht, embryonale Stammzellen zu gewinnen. Es entsteht kein Impuls, die Erzeugung von Embryonen zu diesem Zweck zu veranlassen!
Das Strafrecht im Bezug auf die Stammzellenforschung wird klarer formuliert. So wird deutlich gemacht, dass der Anwendungsbereich des Stammzellgesetzes auf das Inland bezogen ist. Durch diese genaue Abgrenzung wird das Stammzellgesetz für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler transparenter. Sie können sich folglich auch an internationalen Kooperationen beteiligen, ohne das Risiko einzugehen, sich strafbar zu machen.
Ich stimme für den Gesetzesentwurf - damit der Schutzmechanismus des Stammzellengesetzes gewahrt bleibt und dennoch deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler effektiv forschen können!
Nicolette Kressl, MdB
Deutscher Bundestag
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