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Ich stimme für Sie

Außen- und Sicherheitspolitik

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Wehrrechtsänderungsgesetz 2010


Datum: 17.06.2010

Gesetz: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wehr- und zivildienstrechtlicher Vorschriften 2010 (Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 – WehrRÄndG 2010)

Icon Drucksache 17/1953 (Gesetzentwurf)

Initiative: Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP

Abstimmungsfrage: Stimmen dem Gesetzesentwurf zur Änderung der wehr- und zivildienstrechtlichen Vorschriften zu?

Abstimmungsergebnis: 303 : 248 : 1 (Ja:Nein:Stimmenthaltung)

Abstimmung Ich stimme mit: Nein

Meine Gründe: Der Gesetzesentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gibt weder der Bundeswehr noch den jungen Menschen Planungssicherheit. Denn: Es wurde bereits öffentlich verkündet, dass es sich bei dem Entwurf nur um eine Übergangsregelung handelt und das Bundesministerium der Verteidigung bereits einen weiter gehenden Prüfauftrag hat. Hinzu kommt, dass die Bundeswehr die nun zusätzlichen Grundwehrdienstleistenden weder gründlich ausbilden kann, noch später Verwendung für diese hat. So werden nun jährlich 50.000 statt 40.000 junge Männer von 400.000 eines Jahrgangs eingezogen.

Aber auch die Praxis der Einberufung wird mit dem neuen Gesetz umständlicher. Bestimmte Teilstreitkräfte schließen nur noch einen zweimonatigen Kurs in Sachen Verteidigung ab – bei anderen bleibt es bei drei Monaten. Fakt ist: Der anschließende Dienst in der Truppe hat nur noch den Charakter eines Praktikums, der für diese im Endeffekt nur eine Belastung darstellt.

© Nicolette Kressl, MdB - Deutscher Bundestag - Platz der Republik - 11011 Berlin