HOME | RSS | NEWSLETTER | AUS MEINER SICHT | GÄSTEBUCH | IMPRESSUM
     Suche:
BERLIN ,
Sie sind hier: BERLIN > Ich stimme für Sie! > Agrarpolitik u. Verbraucherschutz

Ich stimme für Sie

Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Ich stimme für Sie Linie

Gentechnikgesetz


Datum: 26.11.2004

Gesetz: Gesetz zur Neuordnung des Gentechnikrechts

Icon (BGBl. 2005 I, 186 ff.)

Initiative: Bundesregierung

Icon (Informationen zum Gesetzgebungsverfahren)

Abstimmungsfrage: Soll das Gentechnikrecht reformiert werden?

Abstimmungsergebnis: 304:284:0 (Ja:Nein:Stimmenthaltung)

Abstimmung Ich stimme mit: Ja

Meine Gründe: Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 26. November 2004 den Einspruch des Bundesrates zum Gentechnik-Gesetz zurückgewiesen. Damit kann das Gesetz bis zum Jahresende in Kraft treten. Für Landwirtschaft und Verbraucher sollen damit "Schutz, Transparenz und Rechtssicherheit" hergestellt werden.

Damit findet ein langer politischer Weg seinen - vorläufigen - Abschluss. Kaum ein Thema wurde in der Gesellschaft in den letzten Jahren so kontrovers diskutiert wie der Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft. Während die einen gentechnische Veränderungen an der Erbsubstanz von Pflanzen für nicht verantwortbar halten und eine Kommerzialisierung von genetischen Eingriffen in die Natur ablehnen, sehen andere große Chancen in diesem Bereich, können die Bedenken nicht nachvollziehen und befürchten Einschränkungen der Freiheit der Forschung, eine Behinderung von Innovationen und eine Gefährdung des Standortes Deutschlands.

Das Gesetz wird in Zukunft das Nebeneinander von herkömmlicher Landwirtschaft (einschließlich der ökologischen) und der Landwirtschaft regeln, die gentechnisch veränderter Organismen anbaut. Verhindert werden soll damit eine schleichende Einführung der so genannten grünen Gentechnik, die dem Verbraucher keine Wahlmöglichkeit gibt. "Grün" wird diese Gentechnik genannt, weil sie die gentechnische Veränderungen von Pflanzen betrifft.

Mit der Novelle des Gentechnikrechts wird die EU-Freisetzungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz enthält mehrere sich ergänzende Maßnahmen zum Schutz des gentechnikfreien Anbaus. Als wesentliche Kernpunkte des Gesetzes:

  • Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft vor schleichender Dominanz gentechnisch veränderter Organismen. Gentechnikfreie Pflanzen und gentechnikveränderte Organismen (GVO) müssen nebeneinander existieren können (Koexistenz).

  • Ein öffentlich zugängliches Bundesregister mit den Flächen, auf denen gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden, schafft vollständige Transparenz. Die gentechnische Forschung und Entwicklung erhält die große Chance, das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen und so einen Markt für gentechnisch veränderte Lebensmittel zu schaffen.

  • Verbesserte Regelungen zum Schutz ökologisch sensibler Gebiete (Naturschutzgebiete, etc.) vor GVO-Eintrag.

  • Konkrete Anforderungen zur Einhaltung der guten fachlichen Praxis verbunden mit einer Produktinformationspflicht der GVO-Saatgut-Anbieter schaffen Rechtssicherheit.


Für den besonderen Schutz eines gentechnikfreien Anbaus sieht das Gesetz den Grundsatz vor, dass die Landwirte, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen, für unerwünschte Ausbreitungen ihrer Gen-Pflanzen haften. Beispielsweise dann, wenn der Ökoweizen eines Biobauern mit Pollen eines benachbarten Gen-Weizenfeldes befruchtet wird und der Biobauer seinen Weizen nicht mehr als Ökoprodukt verkaufen kann.

Bereits im April 2004 ist die Kennzeichnungspflicht für Gen-Produkte europaweit in Kraft getreten. Damit kann jede Verbraucherin und jeder Verbraucher im Laden gentechnisch veränderte Produkte erkennen und sich für oder gegen sie entscheiden.

Wir sind überzeugt, dass das neue Gesetz ein guter Kompromiss ist. Es ist ein erster Schritt bei der Neuordnung des Gentechnikrechts. Im nun folgenden zweiten Schritt werden vor allem Vollzugsfragen für Einzelheiten für Genehmigungen, Zulassungen, vereinfachte Verfahren und Monitoring geklärt. Daran sind die Länder beteiligt, das zweite Gentechnikgesetz erfordert die Zustimmung des Bundesrates.

Ich stimme dafür, dass Gefahren und Chancen der Gentechnik nicht leichtfertig übersehen werden. Ich stimme außerdem für den Schutz derjenigen Landwirte, die weiterhin auf Bio-Produkte setzen!

© Nicolette Kressl, MdB - Deutscher Bundestag - Platz der Republik - 11011 Berlin